Einer der Gründe, warum Frauen rascher Hilfe suchen als früher, hat laut Michaela Egger vom Gewaltschutzzentrum mit der hohen Zahl an Bluttaten zu tun. 41 Frauenmorde waren es im Jahr 2018, 34 im Vorjahr und sechs bereits in den ersten beiden Monaten dieses Jahres.
„Die massive Berichterstattung über diese Vorfälle hat eines bewirkt. Das Thema ist öffentlich geworden und hilft dabei zu sensibilisieren“, so Egger. Frauen dürfen nicht weiter stillschweigend zulassen, dass sie zu Opfern werden. Dass häusliche Gewalt ein Pulverfass ist, zeigt eine Untersuchung deutlich: Laut dem Verein „Autonome Österreichische Frauenhäuser“ waren bei Tötungen mit Beziehungshintergrund in 44 Prozent der Fälle zuvor bereits Betretungsverbote verhängt worden.
Nicht zuletzt deswegen ist mit 1. Jänner in Österreich auch eine Verschärfung des Gewaltschutzgesetzes in Kraft getreten. Mit dem Betretungsverbot ist seither auch ein Annäherungsverbot an die gefährdete Person verbunden. Konkret bedeutet das, dass sich ein Gewalttäter oder Gefährder der betroffenen Person nicht näher als 100 Meter annähern darf. Damit wollte man eine gesetzliche Möglichkeit schaffen, um gegen jene Übeltäter vorgehen zu können, die ihrem Opfer am Weg in die Arbeit oder beim nächsten Supermarktbesuch auflauern. „Wer das Annäherungsverbot missachtet und in dieser sogenannten strafbaren Handlung verharrt, kann festgenommen werden. In der Praxis geschieht das auch so“, so Stamminger.
Die Zahl der Missachtungen ist nicht zu unterschätzen, heißt es seitens der Polizei. Alleine im Bundesland Niederösterreich ist es im Jahr 2019 bei 1.452 Betretungsverboten in 162 Fällen zu Polizeieinsätzen wegen Verstößen gegen die Auflagen gekommen. Heuer sind in NÖ bereits 58 Missachtungen des Annäherungsverbotes aktenkundig. „Das größte Risiko besteht in der Trennungsphase eines Paares“, weiß Stamminger.
Um auch dem Gefährder die Tragweite seiner Handlungen deutlich zu machen, müssen weggewiesene Personen binnen fünf Tagen ab Verhängung eines Betretungs- und Annäherungsverbots ein Gewaltpräventionszentrum kontaktieren und sich binnen 14 Tagen dort einer professionellen Beratung stellen.
Auf die Frage, ob die zunehmende Gewalt in der Familie und gegen Frauen mitunter auch ethnische Gründe hat, reagiert man sowohl bei der Polizei als auch bei den Gewaltschutzzentren zurückhaltend. Natürlich herrsche in gewissen Kulturen ein deutlich anderes Frauenbild als es in Westeuropa üblich, heißt es. „Aber es sind nicht nur die Fremden, die die Probleme verursachen. Mehr als die Hälfte der Täter sind österreichische Staatsbürger und 72 Prozent unserer Hilfe suchenden Klientinnen ebenfalls“, sagt Michaela Egger. Wenngleich sich auch bei den Beratungen der Gefährder zeige, dass es für „gewisse Personengruppen einen Leitfaden benötige, wie man sich in unserer Gesellschaft einfügt. Da ist allerdings die Integrationsarbeit in Österreich gefragt“, so Egger.
Hotspots liegen in Wien und NÖ
Wegweisungen und damit verbundene Betretungsverbote wurden zum Schutz vor gewaltvollen Übergriffen in der Familie bereits vor 22 Jahren im Gesetz verankert. Mit 1. Jänner 2020 wurde das Sicherheitspolizeigesetz verschärft und das Betretungsverbot um ein Annäherungsverbot an die gefährdete Person im Umkreis von 100 Metern erweitert.
Bei Missachtung droht dem Gefährder die Festnahme durch die Polizei. Eine Untersuchung der Zahlen von 1997 bis 2010 hat ergeben, dass bis zu 15 Prozent die verhängten Betretungsverbote missachtet werden. Empfindliche Strafen drohen außerdem, wenn gegen die Auflage der verpflichtenden Gewaltpräventionsberatung in einer der Anlaufstellen verstoßen wird. Das Bußgeld beträgt 1.000 Euro, im Wiederholungsfall sogar bis zu 4.600 Euro.
Länder-Ranking
Die Statistik des Innenministeriums weißt im Jahr 2016 in Österreich 6.961 Betretungsverbote aus, 2017 waren es 8.414, 2018 7.404 und im Vorjahr 8.254. Im Bundesländervergleich zeigen sich aufgrund der Einwohnerzahlen deutliche Unterschiede. Im Ranking klar voran liegt Wien. 2019 wurden laut Innenministerium in der Bundeshauptstadt 2.478 Betretungsverbote verhängt. Dahinter rangiert Niederösterreich mit 1.452 auf Platz zwei vor Oberösterreich mit 1.279 Fälle. Die Steiermark liegt mit 921 deutlich vor Kärnten (540), Tirol (521) und Salzburg (498). Schlusslichter sind Vorarlberg mit 303 Betretungsverboten und das Burgenland mit 262.
Wer wegen gewaltvoller Übergriffe Hilfe sucht, findet in Österreich zahlreiche Anlaufstellen wie die Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie ( 01/5853288, www.interventionsstelle-wien.at) oder die Gewaltschutzzentren und Frauenhäuser in den Bundesländern (www. gewaltschutz.at). Die Frauenhelpline gegen Gewalt ist unter 0800/222555 erreichbar. Das Frauenservice des Familienministeriums hat eine Notfallnummer unter 0800/202011 eingerichtet.
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