8 Fragen zu DNA-Massentests

8 Fragen zu DNA-Massentests
Strafprozessreform macht Durchführung möglich, negative Proben werden vernichtet.

Ein DNA-Massentest könnte dabei helfen, einen ungeklärten Mord an einer 52-Jährigen auf einem Parkplatz bei Amstetten in Niederösterreich zu klären. Der KURIER beantwortet die wichtigsten Fragen dazu.

Seit wann gibt es DNA-Tests an einer größeren Anzahl an Personen?

Rechtlich möglich wurde die molekularbiologische Reihenuntersuchung mit dem 1. Jänner 2008, seit der damaligen Strafprozessreform. Davor gab es in einigen Kriminalfällen freiwillige DNA-Tests von größeren Personengruppen.

Welche Voraussetzungen für einen DNA-Massentest müssen gegeben sein und wer ordnet einen solchen an?

Bei der Straftat muss es sich um ein Sexualdelikt oder ein mit mehr als fünf Jahren Haft bedrohtes Verbrechen handeln. Außerdem bedarf es der Zustimmung von Staatsanwaltschaft sowie dem jeweiligen Gericht.

Können wahlweise auch Tausende Menschen getestet werden?

Das ist unwahrscheinlich. Weil die DNA-Tests aus dem Budget des Justizministeriums bezahlt werden, ist es auch immer eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Daher braucht es einen konkreten Anfangsverdacht gegen eine bestimmte Personengruppe.

Wurden damit auch schon Erfolge erzielt?

Lange bevor die Reihenuntersuchung in Deutschland gesetzlich verankert wurde, gab es bereits 1998 einen der größten Massentests weltweit (auf freiwilliger Basis) mit 16.000 Männern in Niedersachsen. Dabei wurde der zweifache Kindermörder Ronny Rieken überführt und später verurteilt.

Bleiben die DNA-Testergebnisse von unbeteiligten Personen gespeichert?

Nein. Jene Proben, die nicht mit der Vergleichs-DNA einer Straftat übereinstimmen, müssen ohne Speicherung unverzüglich wieder vernichtet werden. Nur das Untersuchungsmaterial von tatverdächtigen Personen bleibt in der Polizei-Datenbank gespeichert. Die Auswertung der Tests muss in einem gerichtlichen Sachverständigen-Labor erfolgen.

Wie aufwendig ist die Analyse für ein Labor?

Im Gegensatz zur DNA-Analyse von Tatortspuren „können Mundhöhlenabstriche von Massenscreenings in relativ kurzer Zeit in großer Zahl durchgeführt werden“, erklärt Richard Scheithauer, Leiter der Gerichtsmedizin Innsbruck, die auch das Österreichische DNA-Zentrallabor beherbergt. In diesem wurden bislang bereits rund 240.000 Mundhöhlenabstriche von Tatverdächtigen analysiert und in die DNA-Datenbank des Innenministeriums eingespeist.

Muss man an einem Massentest überhaupt teilnehmen? Wenn er gerichtlich angeordnet ist, kann man sich diesem nicht entziehen. Bei einem Nichterscheinen ist eine Vorführung durch die Polizei möglich. Wird man allerdings in einem Strafverfahren als Beschuldigter geführt, kann man einen DNA-Test auch verweigern. „Es gibt den Grundsatz, dass man sich nicht selbst belasten muss“, betont die St. Pöltner Rechtsanwältin Andrea Schmidt.

Welche Informationen gewinnt man aktuell aus der DNA, was könnte künftig möglich sein?

DNA ist einzigartig. Einzige Ausnahme: eineiige Zwillinge. Aus unbekannter DNA kann derzeit nur das Geschlecht bestimmt werden. Künftig wird DNA wohl deutlich mehr Informationen preisgeben. Forscher arbeiten daran, Augen-, Haar-, Hautfarbe und Herkunft aus der DNA zu analysieren.

Kommentare