43 Verurteilungen wegen fahrlässiger Tötung bei Verkehrsunfällen

43 Verurteilungen wegen fahrlässiger Tötung bei Verkehrsunfällen
Unfalllenker vom Schottenring wieder auf freiem Fuß. Härtere Maßnahmen gegen Raser werden gefordert

Der Fall beschäftigt immer noch: Eine völlig unbeteiligte Frau wird auf der Wiener Ringstraße von einem Raser getötet, der – laut Zeugen bei einer Wettfahrt – eine rote Ampel missachtet und das Auto der Frau abschießt. Wobei beide Kontrahenten bestreiten, sich ein Rennen geliefert zu haben. 

Mittlerweile ist auch fix: Der mutmaßliche Unfalllenker kommt nicht in U-Haft. 

Diskutiert wurde zuvor  jedenfalls, ob der Fall als Mord angeklagt werden soll oder nicht. In Österreich ist ein Unfall mit zwei Toten im Jahr 2018 als Mord angeklagt worden, der Täter wurde damals auch wegen Mordes verurteilt. Bis heute das einzige Mal.

Heuer gab es bisher nach Verkehrsunfällen 27 Verurteilungen wegen fahrlässiger Tötung, weitere 16 Verurteilungen gab es wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Umständen (davon 14 unter Alkoholeinfluss), in sieben angeklagten Fällen kam es zu Freisprüchen.

Die Zahl der Verurteilungen ist während Corona zurückgegangen – von 71 im Jahr 2019 auf 38 im Vorjahr. Heuer halten wir jetzt schon bei 43 Verurteilungen wegen fahrlässiger Tötung im Zuge von Verkehrsunfällen.

Rasen ist die häufigste Todesursache im Straßenverkehr. 106 der 362 im Straßenverkehr Getöteten kamen 2021 aus diesem Grund ums Leben, während im Jahr 2020 noch 110 Personen deshalb tödlich verunglückten. Diese Zahl ist voriges Jahr erstmals seit 2017 wieder gesunken.

Härteres Vorgehen

Die Wiener Polizei hat heuer bei ihren Schwerpunktaktionen mehr als 6.000 Anzeigen wegen Geschwindigkeitsübertretungen erstattet und 27 Führerscheinentzugsverfahren eingeleitet, zuletzt wurde wieder Raser mit 94 km/h bei erlaubten 50 aus dem Verkehr gezogen. Für die Mobilitätsorganisation VCÖ sind „Raser eine extreme Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer, deshalb sind verstärkte Kontrollen, eine Erhöhung der Strafen und die Aufnahme von Tempodelikten in das Vormerksystem“ eine wesentliche Voraussetzung zur Bekämpfung dieser hauptsächlichen Todesursache auf Österreichs Straßen.

Toleranz sei bei Rasern fehl am Platz, erklärt VCÖ-Experte Michael Schwendinger: „Autos von Rasern zu beschlagnahmen, wie in der Schweiz, hat eine abschreckende Wirkung und sollte daher rasch umgesetzt werden.“

Weiters würden noch mehr Kontrollen und ein Führerscheinentzug für sechs Monate allein für die Teilnahme an einem illegalen Straßenrennen ebenfalls Wirkung zeigen, und es sei nötig, das Bewusstsein zu schaffen, dass Raserei kein Kavaliersdelikt sei, betont Schwendinger: „Die hohen Toleranzgrenzen beim Überschreiten von Tempolimits sind kontraproduktiv und sollten nach Schweizer Vorbild gesenkt werden.“

Ein nächster Schritt in diese Richtung soll mit dem „Raserpaket“, einer Novelle des Kraftfahrgesetzes, das an die „Lex GTI“ anknüpft, erfolgen: Darin ist jedenfalls vorgesehen, die Autos von Rasern und Roadrunnern beschlagnahmen zu können. Der Gesetzesentwurf soll kommende Woche mit den Landesverkehrsreferenten abgestimmt und dann in Begutachtung geschickt werden.

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