Entsprechend der derzeit gültigen Covid-Verordnung ist der Zutritt zu Freizeiteinrichtungen, zu denen auch Frei- und Seebäder gehören, nur mit Einhaltung der 3G-Regel (getestet, geimpft, genesen) erlaubt.
Darüber gab es in der Vorwoche noch unterschiedliche Ansichten, zum Beispiel in Klagenfurt. Dort wollten die Stadtwerke im Strandbad zunächst nur stichprobenartige Kontrollen durchführen. Jetzt wird allerdings bereits beim Eintritt ins Bad geprüft, ob der Besucher die 3G-Regel erfüllt.
Das sind die Regeln beim Baden im See
So wird es auch am Neusiedler See und in den meisten anderen See- und Strandbädern gehalten, wie ein KURIER-Rundruf ergab. Sprich überall dort, wo Eintritt bezahlt werden muss, ist der Zutritt nur getesteten, geimpften oder genesenen Personen möglich.
An allen anderen, frei zugänglichen Ufern von Seen oder Flüssen gilt hingegen jene Regel, die auch im öffentlichen Raum zur Anwendung kommt: Zwei Meter Abstand von Personen, die nicht im eigenen Haushalt leben. Beim Schwimmen müssen im freien Wasser sogar drei bis vier Meter Abstand gehalten werden, in einem Schwimmbecken sind es nur zwei Meter.
Erfahrungsgemäß wird es schwierig, die Einhaltung der Abstände zu kontrollieren. Vor allem im öffentlichen Raum, wie etwa entlang der Donau. Das städtische Büro für Sofortmaßnahmen hat auf KURIER-Anfrage angekündigt, gemeinsam mit der Polizei auf Streife zu gehen. „Damit wir die Situation an den Wiener Naturbadeplätzen von Beginn an unter Kontrolle haben“, heißt es. Aber auch hier gilt: Warten, bis es wärmer wird.
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