3-G in der Arbeit, strenge Regeln in sieben Ländern

FFP2 protective mask obligation in the federal state of Bavaria
Die neue Arbeitswoche beginnt mit einem Wirrwarr aus neuen Vorschriften. Vier weitere Bezirke haben Ausreisekontrollen verhängt.

Gute Nachrichten zu Corona sind dieser Tage rar gesät. Erfreuliches gibt es zumindest aus dem Burgenland: Dort hat man das Ziel von 10.000 zusätzlichen Erststichen, das Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) bis zum 11. November ausgegeben hat, schon fast erreicht. Am Sonntag fehlten nur noch 93 Impfungen. Doskozils Tombola, bei der es Autos zu gewinnen gibt, zeigt offenbar Wirkung.

In Wien rücken unterdessen die Drittstiche in den Fokus. Ab heute, Dienstag, sind Termine zu haben, wie Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) mitteilte. Eine Anmeldung ist dafür erforderlich, die Auffrischung ist für alle Geimpften bereits ab sechs Monaten nach dem Zweitstich möglich.

Wien greift mit diesem Vorgehen wahrscheinlich dem Nationalen Impfgremium vor, das heute eine Sitzung zum dritten Stich angesetzt hat.Weiter verschärft hat sich die Lage in Ober- und Niederösterreich. Mit Perg, Steyr-Land, Vöcklabruck und Waidhofen an der Ybbs haben vier weitere Bezirke Ausreisekontrollen verhängt. Um die Pandemie einzudämmen, setzen zudem sieben Bundesländern auf strengere Regeln, als sie der Bund vorgibt.

3-G in der Arbeit, strenge Regeln in sieben Ländern

Ein Überblick

Österreichweites Grundgerüst: 3-G gilt seit dieser Woche am Arbeitsplatz. Das heißt: Wer seinen Arbeitsort legal betreten möchte, muss geimpft, genesen oder getestet sein. In der Gastronomie, in Freizeit- und Dienstleistungsbetrieben, Kunst- und Kultureinrichtungen greift ebenfalls die 3-G-Regel. Die Testpflicht gilt ab 12 Jahren. Antigentests gelten 24 Stunden (inklusive Wohnzimmer-Selbsttests), PCR-Tests 72 Stunden lang. In Supermärkten, Bäckereien und Apotheken besteht für alle Kunden FFP2-Maskenpflicht.

Wien: In der Gastronomie, in Freizeit- und Dienstleistungsbetrieben für gilt die 2,5-G-Regel – also geimpft, genesen oder PCR-getestet. Testpflicht besteht bereits ab sechs Jahren. In jeder Sparte des Handels herrscht FFP2-Maskenpflicht. Beim Kinobesuch oder bei anderen Veranstaltungen mit bis zu 500 Teilnehmern ist zusätzlich zum 2,5-G-Nachweis zumindest Mund-Nasenschutz zu tragen. Bei mehr als 500 Besuchern und in der Nachtgastro gilt 2-G.

Salzburg: Im gesamten Handel und bei körpernahen Dienstleistern muss man FFP2-Maske tragen.

Kärnten, OÖ, NÖ: Ab 8. November gilt in der Nachtgastro und bei Großveranstaltungen die 2-G-Regel. In allen Handelssparten, in Bibliotheken und in Museen muss man dann wieder FFP2-Maske tragen. In Kärnten greifen diese Regeln bereits ab Donnerstag.

Steiermark, Tirol: Auch hier kehrt die FFP2-Maske ab 8. November in den gesamten Handel zurück. Für Bedienstete in Gesundheitsberufen gilt statt der 3-G- die 2,5-G-Regel, ebenso für Besucher von Krankenhäusern oder Seniorenheimen. In der Steiermark werden ab 8. November keine Wohnzimmer-Schnelltests mehr akzeptiert.

Kommentare