2344 Euro für Antworten auf zwölf Fragen

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Gutachten auf dem Prüfstand: Gebühren unterschiedlich geregelt

Die Einschätzungen von Gefährlichkeitsprognosen stehen nicht erst seit dem Fall Felzmann auf dem Prüfstand. Es gibt zu wenig speziell ausgebildete Sachverständige. Und sie werden zu gering entlohnt, wie der Leiter der Grazer Staatsanwaltschaft, Thomas Mühlbacher, im KURIER betonte. Für eine besonders zeitaufwändige psychiatrische Untersuchung könnten bloß 195,40 Euro Pauschale verrechnet werden.

Ist das wirklich überall so? Am Donnerstag wurde in Wien ein paranoid schizophrener 28-Jähriger vom Schwurgericht in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er einen Nachbarn mit einem Eisenhammer schwer verletzt hatte. Der von Anwalt Roland Friis verteidigte Mann war von einer äußerst professionellen Gerichtspsychiaterin untersucht und als gefährlich eingestuft worden.

Die Gutachterin verrechnete in ihrer Honorarnote vier Stunden zu je 300 Euro (abzüglich 20 Prozent für die öffentliche Rechtspflege) für die kriminalprognostische Beurteilung, macht 960 Euro; zusätzlich je 195,40 Euro für die allgemeine psychiatrische Beurteilung, die Schuldfähigkeit und die Testuntersuchung. Samt Aktenstudium, Aktentransport und Fahrkosten schlägt sich das Gutachten mit 2.338 Euro zu Buche.

In Psychiaterkreisen ist zu hören, dass die an sich nach dem Gebührenanspruchsgesetz einheitlich geregelten Gutachterhonorare zwischen den einzelnen Gerichten unterschiedlich und je nach Genauigkeit der Revisoren abgerechnet werden.

Wobei manche Sachverständige ihre Honorarnote noch zusätzlich aufzufetten versuchen. Ein Wiener Gerichtspsychiater bekam nach Erstellung seines Gutachtens, das an den Betroffenen übermittelt wurde, von diesem bzw. seinem Anwalt zwölf Fragen übermittelt. In der Verhandlung ging der Sachverständige darauf ein – und verrechnete am Schluss zusätzlich zum Honorar für das Gutachten (1428 Euro) je 195,40 Euro pro Beantwortung der zwölf Fragen.

Kein Körberlgeld

Dieses Plus von 2344 Euro wurde ihm vom Oberlandesgericht Wien jedoch aberkannt. Die Beantwortung der zwölf Fragen stellen "nicht mehrere gesondert zu honorierende Gutachten" dar, "sondern hatte der Experte lediglich sein Gutachten im Hinblick auf diese Fragen zu erläutern" (Gerichtsbeschluss). Extra-Körberlgeld gebührt ihm dafür keines.

Ein Kollege hatte zwecks Begutachtung einen Hausbesuch absolviert, aber niemanden angetroffen. Erst beim zweiten Anlauf klappte es. Er verrechnete beim ersten Hausbesuch 30 Euro für das Aktenstudium und beim zweiten Besuch neuerlich 30 Euro. Das Gericht meinte, beim neuerlichen Aktenstudium vor dem zweiten Hausbesuch sei ein gewisser "Wiedererkennungseffekt" zu erwarten, weshalb nur 15 Euro angemessen sind.

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