20 Jahre Haft: Exemplarisches Urteil für den "Hassprediger"

Mirsad O. alias Ebu Tejma
Der fünfte und brisanteste Grazer Dschihadisten-Prozess endete mit zwei nicht rechtskräftigen Schuldsprüchen.

35 Minuten lang predigte Mirsad O. alias Ebu Tejma vor den Geschworenen und nutzte sein Recht auf das Schlusswort aus. "Ein Prediger des IS würde sich nichts scheren und sich selbst in die Luft sprengen. Aber ich habe nichts getan", behauptete er.

Die Geschworenen glaubten ihm nicht: 20 Jahre Haft (nicht rechtskräftig) für jenen Mann, den Medien meist "Hassprediger" nennen und der vom Staatsanwalt als "Schlüsselfigur des IS in Österreich" bezeichnet wird. 20 Jahre Haft in einem Dschihadisten-Prozess, das ist exemplarisch: Eine so hohe Strafe gab es in Österreich noch in keinem vergleichbaren Verfahren.

Verurteilt wurden die Teilnahme an terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation sowie Mord als Bestimmungstäter. Das war juristisches Neuland: Erstmals wurde Paragraf 278c angewandt: Terroristische Taten werden als Mord eingestuft.

O. soll durch seine Predigten Männer für den Dschihad angeworben haben. Unter ihnen Mucharbek T., der zwölf Verhandlungstage lang mit O. auf der Anklagebank saß und in Syrien gekämpft haben soll. Der Tschetschene fasste zehn Jahre Haft aus (nicht rechtskräftig). Er wurde vom Mordverdacht freigesprochen: Die Teilnahme an Massakern konnte ihm nicht nachgewiesen werden.

Unter den von O. rekrutierten Kämpfern soll auch Abu Aische gewesen sein: Ein Ukrainer, der in Wien lebte und nach Syrien ging und dort laut Zeugen zum "brutalsten Kommandanten des IS" geworden sein soll.

Radikale Vereine

Fünf Grazer IS-Prozesse sind somit in erster Instanz beendet; ein sechstes Verfahren folgt noch. Dass ausgerechnet in Graz die meisten IS-Prozesse stattfinden, dürfte kein Zufall sein: 19 Moscheevereine sind hier offiziell gemeldet. Laut Verfassungsschutz sind "einige radikal oder dschihadistisch und werden vom Ausland finanziert".

Manche Vertreter halten sich mit ihrer Einstellung erst gar nicht zurück: H. vom Verein "to the roots" etwa deklarierte sich in einem ZIB2-Interview als Salafist, der lieber in einem Gottesstaat als einer Demokratie leben würde.

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