Vereinschef zu Anzeige: „Wir haben nichts Falsches getan“

B37-Geschäftsführer Christian Gaiseder
Land OÖ schaltete Staatsanwaltschaft ein. Auszahlung von Wohnungslosengeld ohne vorgeschriebene Bescheide abgewickelt.

Wegen der Vorgangsweise des Linzer Sozialhilfevereins „B37“ bei der Auszahlung von Mindestsicherungsgeld an Obdachlose hat das Land Oberösterreich die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Wie berichtet, soll der Verein ohne Bescheid des Magistrats Linz Geld direkt an Betroffene ausgezahlt und über das Land OÖ rückverrechnet haben. „Das war bei uns seit 25 Jahren so Standard. Wir können jeden ausgezahlten Betrag belegen“, erklärte „B37“-Geschäftsführer Christian Gaiseder dazu gegenüber dem KURIER.

Es bestehe begründeter Verdacht, dass es zu ungesetzlichen Handlungen gekommen sei, erklärte Landesamtsdirektor Erich Watzl. Wie angekündigt, wurde eine Sachverhaltsdarstellung der oö. Sozialabteilung an die Staatsanwaltschaft übermittel. Konkret soll es um 149 Fälle des Jahres 2018 gehen. Von fünf Sozialvereinen, die in OÖ das Obdachlosengeld betreuen, ist nur „B37“ mit einer Anzeige konfrontiert.

Transparenz

„Ich glaube, wir sind ein wertvoller Dienstleister im niederschwelligen Bereich für das Land. Es hätte mich gefreut, wenn wir von der Anzeige vorweg gehört hätten oder wenn man uns dazu befragt hätte“, sagte Gaiseder. Er sei überzeugt, nicht Falsches gemacht zu haben, die Prüfung durch die Staatsanwaltschaft werde das zeigen. Transparenz sei bei der Abwicklung der Zahlungen an oberster Stelle. „Wir waren uns immer bewusst, dass das heikel ist, wir sind ja nicht blöd“, so der Chef, des in vielen Sozialbereichen in Linz aktiven Vereins. Zum Wohnungslosengeld sagte er: „Wir rechnen jeden Monat mit der Landesregierung ab. Die Belege sind dreifach ausgefertigt, einmal in chronologischer Auflistung, einmal in alphabetischer Reihung und einmal mit der Unterschrift jener, die das Geld erhalten haben.“

Wolfgang Atzenhofer

Kommentare