Überfall auf Geldtransport in Linz: eine Strafe reduziert, zwei nicht

Überfall auf Geldtransport in Linz: eine Strafe reduziert, zwei nicht
2,1 Millionen Euro sind bis heute verschwunden, Geldbote als Mittäter: Zweimal zehn und einmal zehneinhalb Jahre für Trio

Nach einem Überfall auf einen Geldtransporter 2019 in Linz hat das Oberlandesgericht am Montag die Strafe gegen einen der drei Täter geringfügig herabgesetzt, bei den beiden anderen blieb sie gleich: Somit sind zweimal zehn und einmal zehneinhalb Jahre rechtskräftig.

Einer der Täter, ein 25-jähriger Iraker, war selbst Geldbote und spielte das „Opfer“, während sein Bruder und ein weiterer Komplize den Raub ausführten. Die 2,1 Millionen Euro Beute sind bis heute verschwunden.

In den frühen Morgenstunden des 13. Februar 2019 sollten der 25-Jährige und sein Kollege einen Bankomat in einem Nachtklub in der Innenstadt befüllen. Als der Kollege den Laderaum öffnete, wurde er von einem mit einer Pistole bewaffneten Maskierten überwältigt, in den Wagen gestoßen, gefesselt und geknebelt.

Der 25-Jährige wurde augenscheinlich mit einer Pistole bedroht und geschlagen, musste den Transporter zu einem Parkplatz an der Donaulände fahren und dort die Geldboxen öffnen. Die Täter flüchteten mit gut 2,1 Millionen Euro.

Bei den Ermittlungen stellte sich heraus, dass der 25-Jährige in die Sache verwickelt sein musste. So hätte der Iraker mehrmals die Möglichkeit gehabt, einen stillen Alarm auszulösen, ohne dass es jemand gemerkt hätte, tat es aber nicht.

Von seinem Bruder, den er per SMS von einer Routenänderung des Transporters informiert hatte, wurde DNA an den zum Fesseln verwendeten Klebebändern gefunden. Der 25-Jährige, sein Bruder und der dritte Täter, ein Armenier, stritten bis zuletzt alles ab. Angesichts der DNA-Spuren und Handyauswertungen, auf die sich die Anklage stützte, wurden sie dennoch wegen schweren Raubes, in einem Fall zusätzlich wegen Geldwäscherei, schuldig gesprochen.

„Beispiel nicht alltäglicher Schwerkriminalität“

Während die Oberstaatsanwaltschaft ein „Beispiel nicht alltäglicher Schwerkriminalität“ sieht, betonte ein Verteidiger, dass die Tat „mit minimalem Gewaltaufwand und maximaler Beute“ durchgeführt worden sei. Schließlich sei nur jemand verletzt worden, der vorher eingewilligt habe - nämlich der 25-Jährige.

Das Berufungsgericht sah das hingegen anders, denn schließlich sei auch der nicht involvierte Geldbote leicht verletzt und psychisch beeinträchtigt worden.

Der 25-Jährige hatte in erster Instanz zehn Jahre ausgefasst, sein Bruder zehneinhalb. Ihre Strafen bleiben unverändert, weder den Berufungen der Oberstaatsanwaltschaft noch jenen der Angeklagten wurde Folge gegeben.  #

Die Strafe des Armeniers wurde von zehneinhalb auf zehn Jahre reduziert, weil er nach der Tilgung einer Vorstrafe mittlerweile wieder unbescholten ist, und weil er dem echten Opfer - dem nicht involvierten Geldboten - 1.000 Euro Schmerzensgeld bezahlt hat.

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