TU OÖ: Gründungspräsident soll Uni für vier Jahre leiten

Die neue TU soll voerst in das Gelände der Johannes Kepler Universität integriert werden.
Gesetzesentwurf in Begutachtung. Anderes Studienrecht als an anderen öffentlichen Unis.

Die derzeit in Planung befindliche „Interdisziplinäre Technische Universität für Digitalisierung und digitale Transformation“ in Oberösterreich soll in den ersten vier Jahren von einer Gründungspräsidentin oder einem Gründungspräsident geleitet werden. Das sieht ein Gesetzesentwurf vor, der am Mittwoch in Begutachtung geschickt wurde. Gewählt wird die neue Leitung von einem Gründungskonvent. Mit dem Gesetz soll der Regelbetrieb ab Herbst 2023 vorbereitet werden.

Durch das Gesetz zieht sich einerseits die Betonung des universitären Charakters der neuen Einrichtung. Gleichzeitig gelten aber andere rechtliche Bestimmungen als für andere öffentliche Universitäten - die neue TU unterliegt etwa nicht dem Universitätsgesetz (UG), ihre Arbeitnehmer nicht dem Kollektivvertrag für die Universitäten und auch die Rechtsbeziehungen der Studierenden zur Uni sind anders gestaltet - nämlich analog zu Fachhochschulen und Privatunis privatrechtlicher Natur.

GmbH notwendig

Geleitet wird die neue Universität von einem für vier Jahre gewählten Gründungspräsidenten bzw. einer Gründungspräsidentin - die Amtszeit zieht sich also über die Gründungsphase hinaus bis in die ersten Jahre des Regelbetriebs. Hauptaufgaben sind etwa die Vorbereitung des Betriebs der Uni, die Erteilung von Lehraufträgen sowie die Erarbeitung von Vorschlägen für die Studienpläne. Für die Organisation der Verwaltung muss von der neuen Leitung außerdem eine GmbH gegründet werden.

Gewählt wird der Gründungspräsident bzw. die Gründungspräsidentin nach einer internationalen Ausschreibung von einem neunköpfigen Gründungskonvent. Drei Mitglieder werden auf Vorschlag des Bildungsministers bestellt, je zwei dürfen das Land Oberösterreich und die Infrastrukturministerin vorschlagen und je eines der Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) und die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG). Der Vorsitz des Gründungskonvents führt dann bis zur Bestellung des Gründungspräsidenten die „unbedingt erforderlichen laufenden Geschäfte“.

Bachelor und Master

Die neue Uni soll sowohl Bachelor- als auch Master- und Doktoratsstudien wie auch Universitätslehrgänge anbieten dürfen. Als Ziele werden 5.000 Studierende im Studienjahr 2030/31 bzw. 6.300 Studierende sowie 150 Professorinnen und Professoren bis 2036/37 ausgegeben.

Bis zur Aufnahme des regulären Betriebes im Herbst 2023/24 erfolgt die Finanzierung der Vorbereitung durch den Bund. Dafür vorgesehen sind vorerst 18,4 Mio. Euro. Ab dem Regelbetrieb trägt auch das Land im Rahmen einer 15a-Vereinbarung zur Finanzierung bei - vermutlich durch die Bereitstellung der baulichen Infrastruktur, wie es in den Erläuterungen unter Verweis auf die Modelle der Donau-Uni Krems und des Institute of Science and Technology Austria heißt.

Das neue Gesetz soll nur vorübergehend gelten. Die endgültigen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Uni werden dann rechtzeitig vor Aufnahme des Betriebs 2023/24 festgelegt.

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