Gründungsgesetz für TU in Linz geht in Begutachtung

Landeshauptmann Thomas Stelzer und Bundeskanzler Karl Nehammer (beide ÖVP).
15a-Vereinbarung soll Finanzierung regeln. 45 Mio. Euro für Gründungsphase vorgesehen.

Das Gründungsgesetz für die geplante Technische Universität (TU) für Digitalisierung und digitale Transformation in Linz steht. Das Bildungsministerium werde einen Gesetzesentwurf in Begutachtung schicken, teilten Bundeskanzler Karl Nehammer und der oö. Landeshauptmann Thomas Stelzer (beide ÖVP) nach einem Treffen am Dienstag mit. Die Finanzierung wird in einer 15a-Vereinbarung geregelt. Der Ministerrat soll am Mittwoch einen entsprechenden Beschluss fassen.

Für die Gründungsphase sind demnach 45 Mio. Euro vorgesehen. Das Budget der neuen Universität soll dann sukzessive ansteigen und zum geplanten Vollausbau 2036 mindestens 150 Mio. Euro betragen, hieß es nach dem Gespräch. Die ersten Errichtungsschritte sind noch heuer geplant, 2023/24 soll die TU ihre Tore öffnen, der vollständige Studienbetrieb wird voraussichtlich 2024/25 gestartet. Im Vollausbau sollen 5.000 Studierende hier lernen.

Bereits seit einiger Zeit steht fest, dass die beiden Universitäten am Campus der Johannes Kepler Universität (JKU) räumlich zusammenrücken, aber als eigenständige Hochschulen nebeneinander entstehen sollen.

"Drehscheibe"

„Mit der neuen Technischen Universität Linz wird Studierenden ermöglicht, sich vertiefend und interdisziplinär mit dem Thema Digitalisierung auseinanderzusetzen“, so Nehammer, der die TU Linz auch als „Drehscheibe zwischen Gesellschaft, Wirtschaft und Industrie“ sieht, von der der gesamte Standort Österreich profitiere.

Für Polaschek ist die TU „ein gemeinsamer Kraftakt und eines der bedeutendsten wissenschaftspolitischen Entwicklungsprojekte der letzten Jahre. Damit wird unsere ausgezeichnete Hochschullandschaft erweitert und ein weiterer Fokus auf das Zukunftsthema Digitalisierung gelegt.“

Und Stelzer will mit der TU „nicht nur in Lehre und Forschung international neue Maßstäbe setzen“. Sie solle „auch einen großen Mehrwert für die ganze Gesellschaft bringen: Von der Sicherung des Standorts und der Beschäftigung bis hin zu Lösungen der zentralen Herausforderungen unserer Zeit wie dem Klimawandel.“

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