Staatsanwaltschaft ermittelt nach Impfungen in Eberschwang

Staatsanwaltschaft ermittelt nach Impfungen in Eberschwang
Hinweise, dass zusätzliche Impfdosen für Heimfremde mitbestellt wurden. Auch gegen einen Arzt wird ermittelt.

Die Staatsanwaltschaft Ried ermittelt im Zusammenhang mit den Corona-Impfungen im Alten- und Pflegeheim Eberschwang. Dabei soll es nicht nur Verletzungen bei der Priorisierung der zu impfenden Personen gegeben haben. Es gebe auch Hinweise, dass mehr Impfstoff als gebraucht worden wäre bestellt worden sei, bestätigte Alois Ebner, Sprecher der Staatsanwaltschaft Ried, am Samstag gegenüber der APA entsprechende Medienberichte.

Wenn Restbestände spontan verimpft worden seien, sehe man das strafrechtlich nicht so schlimm. Es sei aber etwas anderes, wenn von vorneherein mehr Impfstoff bestellt worden wäre, um heimfremde Personen mitzuversorgen, sagte Ebner. „Das Vordrängeln ist eher spontan. Wenn man die zusätzlichen Impfungen schon mit der Bestellung geplant hat, kann das in Richtung Amtsmissbrauch gehen.“

Im Visier der Staatsanwaltschaft stehen die Heimleitung und allenfalls vorgesetzte Personen, die die Zusatzbestellungen in Auftrag gegeben haben oder davon wussten. Wie berichtet waren in der Innviertler Gemeinde Eberschwang im Heim nicht nur Bewohner und Mitarbeiter, sondern auch heimfremde Personen wie der Bürgermeister geimpft worden.

Auch gegen Arzt wird ermittelt

Die Staatsanwaltschaft Ried untersucht nach einer Sachverhaltsdarstellung der BH Ried auch in einem anderen Fall, bestätigte Ebner. Ein Hausarzt aus dem Bezirk Ried soll in einem Pflegeheim und in seiner Ordination keine Maske getragen und Patienten bestärkt haben, es auch nicht zu tun.

In diesem Zusammenhang wird ihm auch vorgeworfen, sehr großzügig Atteste für eine Masken-Befreiung ausgestellt zu haben. Es geht dabei um den Vorwurf der vorsätzlichen oder fahrlässigen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten.

Die Ermittlungen umfassen noch einen weiteren Aspekt: Der Mediziner soll einem Patienten ohne genaue Untersuchung und trotz Gegenindikation eine Bestätigung ausgestellt haben, dass dieser seit 48 Stunden symptomfrei sei, berichtete Ebner. Man habe ein Ermittlungsverfahren gegen den Arzt eingeleitet und begonnen, Zeugen zu befragen.

Kommentare