Soldat in OÖ stach Kamerad mit Regenschirm ins Gesicht

Bundesheerkommission warnt vor Personalmangel beim Heer
Das Opfer liegt mit lebensbedrohlichen Verletzungen im Spital. Ein Verdächtiger wurde festgenommen, verweigert aber die Aussage.

Zu einem brutalen Vorfall soll es in einem Lokal in Enns in der Nacht auf Freitag gekommen sein. Wie das Bundesheer auf KURIER-Anfrage bestätigte, feierte eine Gruppe Soldaten außerhalb der Dienstzeit den Abschluss ihrer 18-monatigen Unteroffiziersausbildung. Dabei soll es laut Polizei seitens eines 20-Jähriger aus dem Bezirk Braunau immer wieder zu Sticheleien gegenüber den anderen gekommen sein. Als die Männer gegen 1.30 Uhr das Lokal verließen, kam es in der Mauthausnerstraße erneut zu verbalen Streitigkeiten.

Ein 33-Jähriger sprach den Jüngeren daraufhin auf sein Verhalten an. Plötzlich soll ihm der 20-Jährige ohne Vorwarnung die Spitze des Regenschirmes ins Gesicht gerammt haben, wodurch er schwer verletzt wurde. Da die Schwere der Verletzung aber vorerst nicht erkannt wurde und der 33-Jährige noch ansprechbar war, wurde er von den Anwesenden und Zeugen der Tat in die Unterkunft gebracht, wo sie alle schliefen.

Verdächtiger verweigert Aussage

Als in den frühen Morgenstunden ein Kollege den immer schlechter werdenden Zustand des 33-Jährigen bemerkte, rief er die Rettung. Der Mann wurde mit schweren Kopfverletzungen ins Krankenhaus eingeliefert, wo er aktuell wegen lebensbedrohlicher Verletzungen behandelt wird. Die Polizei Enns wurde am Freitag vom behandelnden Arzt informiert, woraufhin man die Ermittlungen aufnahm.

Der 20-jährige Verdächtige wurde festgenommen, verweigert aber bisher die Aussage, wie man auf KURIER-Anfrage mitteilt. Er wurde in die Justizanstalt Garsten überstellt, nun ermittelt die Staatsanwaltschaft Steyr.

"Die U-Haft wurde beantragt“, teilte Staatsanwältin Julia Rauscher am Samstag auf APA-Anfrage mit. Informationen, ob und wie weit sich der 20-Jährige gegenüber dem Haftrichter erklärt hatte, standen noch aus. Bundesheersprecher Michael Bauer betonte, „der Zeitpunkt des Vorfalls war außerhalb des Dienstes und außerhalb der Kaserne“. Es bestehe kein Zusammenhang mit einem dienstlichen Hintergrund, daher führe das Bundesheer keine Ermittlungen durch.

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