31.100 Anzeigen in Linz 2022: Fast ein Fünftel sind Jugendliche

Landesgericht Linz.
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Raubüberfälle auf Taxifahrer sowie die Halloween-Krawalle in Linz, die auf das Konto von zum Teil noch nicht einmal strafmündigen Jugendlichen gehen, haben jüngst den Eindruck steigender krimineller Energie bei der Jugend erweckt.
Fast ein Fünftel aller Beschuldigte sind im vergangenen Jahr Jugendliche gewesen. Trotz all dem blieb laut der Staatsanwaltschaft Linz das Ausmaß der Jugendkriminalität konstant und es konnte kein Anstieg bestätigt werden.
Im Jahr 2022 verzeichnete die Staatsanwaltschaft Linz insgesamt rund 31.100 Anzeigen, wovon rund die Hälfte bereits bekannte Täter waren. Bei den bereits bekannten Tätern handelt es sich um 4.550 Fälle mit 7.100 Beschuldigten
Die Fallzahl der bereits bekannten Täter sind jene Fälle, die in der Zuständigkeit des Landesgerichts fallen und deshalb von Staatsanwälten bearbeitet werden. In 12.100 Fällen handelte es sich um Straftaten, die in die Zuständigkeit des Bezirksgericht fallen. Hier gab es rund 15.100 Beschuldigte. In 508 Fällen wurde eine Untersuchungshaft beantragt.
Für 26 Personen wurde die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt.

Kein Anstieg der Jugendkriminalität
Konkret waren es 2.180 Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren, die an den beiden Gerichten wegen Straftaten beschuldigt waren. Weitere 1.760 waren junge Erwachsene zwischen 18 und 21 Jahren, zählte der leitende Staatsanwalt Rainer Schopper in der Pressekonferenz zur Jahresbilanz der Anklagebehörde auf. Eine Annahme, dass durch Corona die Jugend häufiger straffällig geworden wäre, konnte der Staatsanwalt für Linz nicht feststellen. Dies gelte auch für die Gruppe der unter 14-Jährigen.
259 Kinder unter 14 Jahren wurden vergangenes Jahr bei der Staatsanwaltschaft im Zuständigkeitsbereich des Landesgerichts angezeigt. Da sie noch strafunmündig waren, konnten sie nicht belangt werden. Zu den Delikten gehören u.a. Einbrüche, Raub und schwere Körperverletzungen. Beim Bezirksgericht gab es 448 strafunmündig Angezeigte aufgrund von Sachbeschädigungen, Diebstählen oder Drogenkonsum.
Auch Mehrfachanzeigen sind möglich
In allen Fällen dürfte die Zahl der angezeigten Jugendlichen noch etwas niedriger liegen, da Mehrfachanzeigen nicht ausgewiesen würden. Als Beispiel nannte Staatsanwaltschaftssprecherin Ulrike Breiteneder die Überfälle auf Taxifahrer, die - wenn auch in unterschiedlicher Besetzung - von derselben Jugendgang verübt worden sein dürften. Man kenne die Namen und wisse um ihr Geburtsdatum, meinte sie in Richtung Strafmündigkeit.
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