"Schwule hinter die Voest": Freispruch für FPÖ-Politiker

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Facebook-Posting hat für Kirchschlager Gemeinderat vorerst keine Folgen.

Ein einziges Wort kann einen feinen Unterschied machen: Der oberösterreichische FPÖ-Politiker Wolfgang Kitzmüller musste sich am Mittwoch wegen eines Facebook-Postings ("Ich hab's schon mal zum Ausdruck gebracht: ab mit den Schwuchteln hinters Voest-Gelände") vor Gericht verantworten. Das Gericht sprach den Kirchschlager Gemeinderat aber im Zweifel frei: Die Wortwahl des Angeklagten im Posting "hinters Voest-Gelände" und nicht "ins Voest-Gelände" lasse mehrere Interpretationen zu, so die Begründung. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, somit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Für das Gericht war die Herstellung eines Zusammenhanges zwischen der unangebrachten Beschimpfung und der belasteten Vergangenheit des Voest-Geländes entscheidend. Diese sei im Zweifel nicht feststellbar. In den ehemaligen Hermann Göring-Werken in Linz waren während des Nazi-Regimes in einem Außenlager des Konzentrationslagers Mauthausen Zwangsarbeiter beschäftigt, die unter grauenhaften Umständen untergebracht waren. Viele kamen zu Tode.

Hintergrund war Angeklagtem nicht bekannt

Der Angeklagte gestand ein, dass die Äußerung "letztklassig" gewesen sei und er wolle sich dafür entschuldigen. Aber es handle sich um keine Verhetzung. Er habe lediglich aufzeigen und seine Kritik daran anbringen wollen, dass die Stadt Linz einem Homosexuellen-Verein Mietschulden in sechsstelliger Höhe erlasse. Er habe gemeint, das Mietobjekt befinde sich an einem Ort, der für den privaten Verein wirtschaftlich nicht tragbar sei. Deshalb solle er sich an einem billigeren an der Peripherie ansiedeln. Es sei ihm nicht bekannt gewesen, dass das Voest-Gelände geschichtlich belastet sei. Ein Gutachten des oberösterreichischen Landesarchivs bescheinige, dass die dortige frühere Existenz von Außenlagern des KZ Mauthausen nicht allgemein bekannt sei. Es sei nicht sein "Naturell" Einzelpersonen oder Gruppierungen zu diskriminieren oder verächtlich zu machen.

Der Staatsanwalt argumentierte, der akademisch gebildete 56-Jährige habe für eine ganze Gruppe von Menschen wegen ihrer sexuellen Ausrichtung einen beschimpfenden Ausdruck gebraucht und einen Zusammenhang mit den Hermann Göring-Werken in Linz hergestellt, wo während des Nazi-Regimes in einem Außenlager des Konzentrationslagers Mauthausen Zwangsarbeiter beschäftigt, unter grauenhaften Umständen untergebracht waren und umgekommen sind.

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