Tanzlehrerinnen-Mörder ringt um neuen Prozess
„Das was ich gebrochen habe, ist das Eherecht, aber nicht das Strafrecht. Die einzige Frau, die ich verletzt habe, war meine Ehefrau, und zwar psychisch“, hört man Helmut S. mit kräftiger Stimme aus dem Telefon seines Anwalts. Er ruft aus dem Gefängnis an. Seit etwa acht Jahren sitzt er dort. Für die oö. Justiz ist er ein Mörder. Für seinen Anwalt Andre Hitzenbichler nicht.
Seit Jahren versuchen seine Anwälte und ein über 400-köpfiges Personenkomitee, ein Wiederaufnahmeverfahren zu erreichen. Nun wurde am Mittwoch zum vierten Mal ein Antrag eingereicht.
7. Juli 2013
In der Nacht auf den 7. Juli feierte das Opfer mit dem späteren Angeklagten im gemeinsamen Tennisklub.
8. Juli 2013
40 Stunden lang lag die Frau halb nackt in ihrem Garten, ehe man sie auffand. Sie starb im Spital, ohne das Bewusstsein erlangt zu haben.
12. Juli 2013
Nur wenige Tage danach wurde Helmut S. als Tatverdächtiger verhaftet.
2. Juli 2014
Helmut S. wurde am Landesgericht Wels in erster Instanz zu 18 Jahren Haft verurteilt. Ein Jahr später erhöhte der Oberste Gerichtshof die Strafe auf 20 Jahre. Das Urteil wurde damit rechtskräftig.
2017, 2018, 2019
Im Einjahresrhythmus brachte sein Anwalt seither Wiederaufnahmeanträge ein. Sie wurden alle abgelehnt.
Tathergang
In der Nacht zum 7. Juli 2013 soll der Gmundner nach einer Tennisklub-Feier laut damaliger Anklageschrift die 51-jährige Tanzlehrerin mit einem Faustschlag gegen das Jochbein und einem Stoß zu Boden gebracht, sie vergewaltigt und anschließend – mit einem Schädelhirntrauma – bewusstlos liegen gelassen haben. Zwei Tage später wurde sie gefunden. Sie starb neun Tage später im Krankenhaus, ohne je wieder das Bewusstsein erlangt zu haben.
Helmut S. trat als Liebhaber ins Visier der Ermittler und wurde – nach Ausschöpfung der ihm zustehenden Rechtsmittel – vom Obersten Gerichtshof zu 20 Jahren Haft verurteilt, wegen Vergewaltigung und Mordes durch Unterlassung. „Es wurde von den Ermittlern nie jemand anders in Betracht gezogen“, kritisiert Hitzenbichler. So etwa ein Nachbar, der in das Opfer verliebt gewesen sein soll und sich kurz nach Bekanntwerden des Todes der Frau das Leben nahm. Hitzenbichler und das Personenkomitee gehen von Ermittlungsfehlern aus, die sich die oö. Justiz nicht eingestehen will.
Neues Gutachten
Sie suchen deshalb nach Beweisen für die Unschuld von Helmut S., die nach ihrer Meinung längst erbracht sind.
Hoffnung gibt ihnen nun das neue rechtsmedizinische Gutachten eines Gerichtsmediziners aus München, das an das Landesgericht Wels ging. „Es ist ein Gutachten, das alles aus den Angeln hebt“, sagt Anwalt Hitzenbichler. Dieses widerlege den ganzen Tathergang, zu dem Helmut S. verurteilt wurde.
Mittels Computersimulationen wurde geprüft, ob der Faustschlag und der anschließende seitliche Stoß tatsächlich zu den todbringenden Verletzungen geführt haben. Nein, heißt es in dem Gutachten: „In beiden Simulationen werden die Grenzwerte der notwendigen Kontaktkraft für die vorliegende Schädelfraktur von 5.500 Newton [...] bei weitem nicht erreicht, sodass ein durch Stoß und Faustschlag beschleunigtes Sturzgeschehen auszuschließen ist.“
Helmut S. beschreibt am Telefon jedoch eher gemischte Gefühle. Denn zuvor wurden bereits drei Wiederaufnahmeanträge von den zuständigen Landesgerichten Wels und – in zweiter Instanz – Linz abgelehnt. Die Begründung: Nach Ansicht der Wiederaufnahmegerichte, ist der von den Geschworenen angenommene Tatablauf, nämlich ein Faustschlag und anschließend ein seitlicher heftiger Stoß, durch den die Frau auf die Gartenplatten aufgeprallt sei, „nicht erschüttert“.
Wahrspruch
Beim ersten Antrag auf ein Wiederaufnahmeverfahren legten die Anwälte einen gerichtsmedizinischen Befund vor, der beweisen sollte, dass die Wunde des Opfers mit einem Tennispokal zusammenpasst, der neben der Frau gefunden wurde. Im zweiten wurden Zeugenaussagen verwertet, darunter Ex-Geliebte und ein Arzt. „Die Beamten hatten diese 13 Aussagen den Geschworenen vorenthalten. Warum fanden diese nicht in den Gerichtsakt Eingang?“, fragt Hitzenbichler.
Beim dritten Versuch gingen sie schließlich den DNA-Spuren am Pokal nach. Laut Gutachten, ist Helmut S. als „Spurenträger“ eindeutig auszuschließen.
„Die Zuständigen verstecken sich hinter dem Wahrspruch der Geschworenen. Doch was ist das für ein Wahrspruch, wenn die Geschworenen nur ein Drittel der Fakten wissen?“, sagt Helmut S.. Der Pokal sei im Hauptverfahren nicht einmal als mögliche Tatwaffe erwähnt worden. Er ist sich sicher, würde neuerdings ein Verfahren stattfinden, dass dieses mit einem Freispruch endet. „Aber so weit lässt man uns gar nicht kommen.“
Seit dem Jahr 2020 ist deshalb auch bereits ein Amtshaftungsverfahren wegen unvertretbarer Rechtsansicht der Wiederaufnahmegerichte beim Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien anhängig.
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