Mord an Tanzlehrerin: Gericht weist Wiederaufnahme ab

Helmut S. wurde 2014 zu 20 Jahren Haft verurteilt. Er und seine Anwälte wollen sich damit nicht abfinden.
Neue Tatsachen und Beweise fehlen, begründet das Landesgericht Wels die Entscheidung.

Ein Drei-Richter-Senat am Landesgericht Wels hat den dritten Wiederaufnahmeantrag eines Verurteilten abgewiesen, der 2014 nach einer tödlichen Sexattacke auf eine Tanzlehrerin in Gmunden 20 Jahre Haft ausgefasst hat. Es seien „keine neuen Tatsachen oder Beweismittel, die allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen geeignet erscheinen, die Freisprechung des Verurteilten begründen zu können“ angeführt worden, so das Gericht.

In der Nacht auf den 7. Juli 2013 hatten das spätere Opfer und der Gmundner im Tennisklub mit Sportkollegen gefeiert. Zwei Tage später wurde die 51-Jährige schwer verletzt und halb nackt in ihrem Garten gefunden. Sie starb, ohne das Bewusstsein wiedererlangt zu haben.

Beschwerdefrist

Der Beschuldigte wurde wegen Vergewaltigung mit Todesfolge sowie versuchten Mordes durch Unterlassung verurteilt. Seitdem betreibt er unermüdlich die Wiederaufnahme des Verfahrens. Dabei wird er von einem mehrere Hundert Personen umfassendem Komitee unterstützt.

Gegen die neuerliche Ablehnung kann der Verurteilte binnen zwei Wochen ab Zustellung des Richterbeschlusses eine Beschwerde an das Oberlandesgericht Linz stellen.

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