Mord an Tanzlehrerin: Kein neuer Prozess
Der Prozess gegen einen wegen Mordes verurteilten 42-Jährigen, der 2013 in Gmunden auf eine 51-jährige Tanzlehrerin eine tödliche Sexattacke ausgeübt haben soll, wird nicht neu aufgerollt. Das Oberlandesgericht Linz (OLG) hat der Beschwerde des zweifachen Familienvaters Helmut St. nicht stattgegeben. "Die Gegenwehr wird nicht aufhören, bis er frei ist", kündigte Franz Gerald Hitzenbichler, Anwalt von Helmut St., gegenüber dem KURIER aber bereits neue Anträge an.
Im Februar hatte ein Richtersenat den mit neuen Gutachten und Entlastungsfakten gespickten Wiederaufnahmeantrag des Inhaftierten abgelehnt. In einer 20 Seiten starken Begründung bestätigten nun drei Richter des OLG Linz die Welser Kollegen, berichtete Radio OÖ. Der Senat kam zu dem Schluss, dass keine neuen Tatsachen oder Beweismittel vorgelegt worden seien. Die Rechtsmittel seien damit ausgeschöpft. Einzig bei der Generalprokuratur könne eine Nichtigkeitsbeschwerde eingereicht werden, wenn der Beschwerdesenat ein Gesetz missachtet hätte, erklärte OLG-Sprecher Wolfgang Seyer.
Der 2014 wegen Vergewaltigung und versuchten Mordes durch Unterlassung zu 20 Jahren Haft verurteilte St. gibt sich aber nicht geschlagen. "Wir wissen jetzt, was dem Gericht noch fehlt, und werden einen neuen Wiederaufnahmeantrag stellen", sagte Hitzenbichler. Das Geschworenenurteil im Jahr 2014 nannte er "ein absolutes Fehlurteil". Auch ein Personenkomitee, das sich für einen neuen Prozess gegen St. einsetzt, kündigte auf seiner Homepage an: "Wir sind schockiert, entsetzt und traurig. Aber wir geben noch nicht auf".
Kommentare