Hundebesitzer ignorieren Leinenpflicht: "Wir halten uns nicht an Regeln!"
Der große Berner Sennenhund läuft seinen Besitzern voraus. Das Paar unterhält sich. Auf die höfliche Bitte, den Hund an die Leine zu nehmen, fasst die Frau den Hund am Halsband, angeleint wird er nicht.
Auf den Hinweis, dass auf dem gesamten Gelände Leinenpflicht herrsche, antwortet der Mann: "Das ist uns egal, wir halten uns nicht an Regeln". Für das Tier sei es besser so, außerdem müssten die, die mit freilaufenden Hunden ein Problem haben, sowieso ihre Angst in den Griff bekommen. Am Rutzinger See in Hörsching, OÖ, passiert sowas nicht zum ersten Mal.
Sprachlosigkeit, ein Gefühl der Unsicherheit und der Wut bleiben zurück. Immer wieder sind hier auf den Wegen rund um den See Hunde unangeleint unterwegs, immer wieder ist das unangenehm für andere Menschen.
Das Phänomen, dass sich Hundebesitzerinnen und -besitzer nicht an die Leinenpflicht halten, ist weit verbreitet. Im Linzer Stadtgebiet ist deswegen der Ordnungsdienst speziell darauf bedacht, dass Hunde angeleint unterwegs sind.
Sicherheit & Wohlbefinden
Im Fall der Marktgemeinde Hörsching beteuert man dies ebenso: "Oberste Prämisse hat stets der Aspekt der Sicherheit und des Wohlbefindens. Deshalb gilt in Hörsching nicht nur im Ortsgebiet die Leinen- oder Maulkorbpflicht, sondern sie wurde mittels Verordnung auch auf weitere definierte Grundflächen und Wege außerhalb des Ortsgebiets erweitert", so Eva-Maria Lehner, Leiterin der Allgemeinen Verwaltung der Gemeinde.
Demgegenüber bestünde für Hundehalterinnen und -halter die Möglichkeit, Vierbeiner auf der dafür vorgesehenen Freilauffläche in der Linzer Straße ohne Leine oder Maulkorb zu führen.
Und weiter: "Wir sind stets bemüht, in allen Bereichen Maßnahmen zur Kontrolle der Einhaltung bestehender gesetzlicher Regelungen zu setzen. Dies gilt seit jeher auch für die Einhaltung der Leinen- oder Maulkorbpflicht. Am Rutzinger See wurden beispielsweise in der Badesaison regelmäßige Kontrollen durch gesonderte Ordnungskräfte durchgeführt." Diese Maßnahmen sollen auch in diesem Jahr konsequent fortgeführt werden.
Ob das neue Hundehaltegesetz in Oberösterreich, das gerade in Begutachtung war, Abhilfe schafft, ist fraglich. Ein Punkt könnte zumindest für mehr Bewusstsein schaffen. Nämlich jener, der zwischen "kleinen und großen Hunden" differenziert.
"Hundeführerschein" nur für neue, große Hunde
Ab Gültigkeit des neuen Gesetzes müssen Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher, die sich einen großen Hund - also auch einen Berner Sennenhund wie im aktuellen Fall - anschaffen, zusätzlich zur allgemeinen Sachkunde auch einen Praxistest – die sogenannte Alltagstauglichkeitsprüfung, salopp auch "Hundeführerschein" genannt – absolvieren.
Hier wird das Verhalten von Hund und Halter (und Halterin) in üblichen Alltagssituationen wie im Straßenverkehr oder bei Menschenansammlungen überprüft. Als große Hunde im Sinne des Gesetzes gelten Tiere, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40cm oder ein Gewicht von mindestens 20 Kilo erreichen.
Gehen Hunde auf Menschen oder andere Hunde los oder verhalten sie sich problematisch – etwa durch aggressives Bellen hinter Zäunen – können sie im neuen Gesetz als „auffällig“ eingestuft werden, was dem Gesetzgeber mehr Handhabe im Umgang mit deren Haltern gibt. Wenn sich die Hundehalter nicht an die Vorschriften wie Leinen- oder Beißkorbpflicht halten, können Gemeinden nur Strafen verhängen.
Kommentare