Der Streit um den Denkmalschutz und einen möglichen Wiederaufbau endete erst Anfang des Vorjahres mit der endgültigen Aufhebung des Denkmalschutzes für das nicht mehr bestehende Objekt.
Privates Projekt gestartet
2020 kauften zwei Unternehmer, Christian Schrems und Alexander Waltner, mit ihrer Campingresort Hinterstoder GmbH das Areal von der Gemeinde Hinterstoder. 100 Euro pro Quadratmeter soll der Kaufpreis betragen haben. In Abstimmung mit Gemeinde und Tourismusverband sei das Projekt eines Campingresorts entwickelt worden.
„Herr Schrems mit zehn Jahren Berufserfahrung in der Gastronomie und ich mit 27 Jahren Berufserfahrung in der Immobilienentwicklung haben uns entschlossen, gemeinsam ein Campingresort zu bauen und zu betreiben“, erläutert Waltner die Hintergründe für das Projekt.
Für das es übrigens einen aufrechten und rechtsgültigen Baubescheid der Gemeinde gibt, aufgrund dessen auch die Bauarbeiten am Areal durchgeführt werden. Dass die vorliegenden Bescheide auch nach Baubeginn weiter vom Hause Herzog von Württemberg, den Anrainern des Projektes, bekämpft werden, bezeichnen Waltner und Schrems als „Boykott“, den sie nicht verstehen.
Verfassungsgerichtshof prüfte amtswegig
Der Verfassungsgerichtshof hatte für die Beschwerde der Nachbarn offenbar mehr Verständnis. Denn im Zuge der Prüfung des Baubescheides – der nach zustimmendem Durchlaufen des Instanzenzugs beim Höchstgericht gelandet ist – waren „Bedenken ob der Gesetzmäßigkeit des Örtlichen Entwicklungskonzepts, des Flächenwidmungsplans und des Bebauungsplanes“ entstanden.
➤ Mehr lesen: Kritische Ausstellung in Linz: Aus der Traum vom Einfamilienhaus?
Diese bestätigten sich nach eingehender amtswegiger Prüfung und flossen in das Erkenntnis ein: Das Örtliche Entwicklungskonzept, ein Teil des Flächenwidmungsplanes und der Bebauungsplan wurden vom Verfassungsgerichtshof „als rechtswidrig“ aufgehoben. Kritisiert wurden auch Mängel im Verfahren und in der Dokumentation des Verfahrens.
Rechtlich bleibt der Baubescheid – derzeit – noch aufrecht, bis das Landesverwaltungsgericht erneut entschieden hat. Dort will man „zeitnah entscheiden“, ob der Bescheid aufgehoben werde, sagte ein Sprecher, ohne den Zeitraum definieren zu wollen. Eine Möglichkeit sei auch, abzuwarten, ob die Gemeinde die aufgehobenen Widmungen und Bebauungspläne rasch neu beschließe.
Gemeinde "überrascht"
Klaus Aitzetmüller, ÖVP-Bürgermeister von Hinterstoder, zeigte sich über die Entscheidung überrascht. „Wir haben das in gutem Glauben und in enger Abstimmung mit dem Land umgesetzt“, betont der Ortschef, der das Projekt immer noch höchst positiv für den Ort sieht und auf seine Fertigstellung hofft.
Einer der Knackpunkte wird sein, ob eine entsprechende Widmung zur Realisierung des Projektes überhaupt mit dem geltenden Raumordnungsprogramm des Landes in Einklang zu bringen ist.
Neuer Siedlungssplitter
Denn der Verfassungsgerichtshof ist der Meinung, dass es sich abgesehen von der fehlenden Interessensabwägung im Vorfeld bei der Widmung um einen „Siedlungssplitter“ handle, der nach den Raumordnungszielen des Landes etwa aus Umweltschutzgründen (Stichwort Bodenversiegelung) verhindert werden solle.
➤ Mehr lesen: Wie Österreich seine wertvollen Böden verschwendet
Darüber hinaus habe sich auch die Gemeinde dazu verpflichtet, so der Verfassungsgerichtshof, keine neuen Siedlungssplitter zu genehmigen. Das vorliegende Projekt würde in der geplanten und von der Gemeinde als Baubehörde genehmigten Form aber genau das nach Meinung des Verfassungsgerichtshofes bewirken.
„Von der Freyung aus betrachtet mag das so ausschauen“, räumte dazu der Anwalt der Gemeinde Hinterstoder, Berthold Lindner ein, „aber es geht um eine überschaubare Fläche, die versiegelt wird. Hier wird Camping ermöglicht, keine Hotelburg.“
Die Kritik an der Dokumentation sei nachvollziehbar, aber behebbar: „Was im Erkenntnis steht, wird von der Gemeinde beachtet werden.“ Lindner geht davon aus, dass es in weiterer Folge nicht zu einem Abbruch des bisher errichteten Projektteils kommen wird – weil die Bauordnung stattdessen die Neubeantragung des Projekts ermögliche.
Kommentare