Betrugsprozess in Steyr: Zwei Firmenchefs verurteilt

Ein Einsatzfahrzeug ist mit der Aufschrift Polizei versehen.
Ihre Tätigkeit als Konzertveranstalter in der Schlagerbranche wurde nicht extra vorgetragen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Zwei Geschäftsführer, die von 2015 bis 2019 u. a. als Konzertveranstalter in der Schlagerbranche tätig waren, sind am Montag im Landesgericht Steyr wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges und betrügerischer Krida nicht rechtskräftig zu vier Jahren und neun Monaten bzw. zu vier Jahren verurteilt worden. Sie sollen Dutzende Geschäftspartner um insgesamt rund 300.000 Euro geschädigt haben.

Zuerst galt es einmal die Verantwortlichkeiten der beiden bereits mehrfach einschlägig vorbestraften Angeklagten auszuloten. Sie legten in Teilen der Anklage ein Tatsachengeständnis ab. So will der Zweitangeklagte nicht vorsätzlich, sondern nur grob fahrlässige Krida begangen haben.

Vier Jahre und neun Monate Haft

„Es war alles nicht absichtlich“, versicherte auch der Erstangeklagte. Das Gericht verurteilte den Hauptbeschuldigten zu vier Jahren und neun Monaten Haft, den zweiten zu vier Jahren. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Im Sommer 2015 hatten die zwei eine Dienstleistungsfirma für Telekommunikation gegründet, wie der 55-jährige Erstangeklagte ausführte. Wenige Monate danach kam eine neue GmbH dazu, die für Großkunden die Umrüstung der Beleuchtung auf LED abwickelte.

Laut Staatsanwaltschaft haben er und sein heute 44-jähriger Partner dabei Ansprüche auf Fördergelder vorgetäuscht. Hier sei zulasten einer Kommunalkredit GmbH ein Schaden von 41.000 Euro entstanden. Die für die Umrüstung beauftragten Handwerker seien zudem großteils nicht bezahlt worden.

Auftritte organisiert

Beide GmbHs seien „von Anfang an zahlungsunfähig gewesen“, berief sich die Staatsanwaltschaft auf ein Sachverständigengutachten.

Das galt auch für die Tätigkeit der beiden als Konzertveranstalter in der Schlagerbranche von 2016 bis zu ihrer Verhaftung im Herbst 2019. So sollen sie mit den Managements der Stars Auftritte organisiert haben, obwohl sie vor Vertragsabschluss gewusst hätten, dass sie die Bezahlung der Gagen vor der Veranstaltung mangels Geld nicht einhalten konnten. Eigens behandelt wurde dieser Themenkomplex in der Verhandlung nicht.

Alles im allem hätten die Angeklagten „mit den Betrügereien Dritten Geld herausgelockt“ und dies für private Zwecke verwendet, betonte der Staatsanwalt. Trotz der einschlägigen Vorstrafen - der Erstangeklagte hat vier, der Zweitangeklagte zehn - blieb der Richter beim Strafmaß von ein bis zehn Jahren in der unteren Hälfte.

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