Vorbild für ganz Österreich: Asylwerbende in OÖ bekommen Bezahlkarte
"Die staatliche Hilfe soll so verwendet werden, wie sie gedacht ist", stellt Oberösterreichs Landeshauptmann Thomas Stelzer, ÖVP; gleich zu Beginn klar. Ab Juli gibt es deshalb also eine Bezahlkarte, die sogenannte Social Card, für Asylwerbende.
Oberösterreich ist damit der Kopf eines Pilotprojektes, das in Stufen, bundesweit ausgerollt werden soll und in Kooperation mit dem Bundesministerium für Inneres und der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen durchgeführt wird. In Niederösterreich gibt es seit Anfang Juni bereits eine ähnliche Bezahlkarte. Allerdings ist das ein eigener Vorstoß.
Vorbild ist Deutschland, wo ein ähnliches Projekt bereits in 23 Landkreisen und Kommunen eingesetzt wird.
- Wer berechtigt ist, bekommt eine Guthaben-basierte Debit-Karte, für die kein eigenes Bankkonto erforderlich ist.
- Jeder Karte wird ein IBAN zugeordnet, mit dem die Sozialleistungen überwiesen werden. Konkret geht es derzeit um das Verpflegungsgeld von 7 Euro pro Tag.
- Bargeldbehebungen bis zu 40 Euro sollen weiterhin möglich sein, etwa für den Einkauf im Sozialmarkt oder das Geld für die Klassenkasse.
- Die Social Card ist auf Österreich beschränkt, Auslandsüberweisungen sind nicht möglich.
- Eine sogenannte Black List, sperrt bestimmte Bereiche, etwa Glücksspiel oder Pornografie, für die das Geld nicht verwendet werden darf.
- Es kann auch festgelegt werden, wer Geld auf die Karte überweisen darf.
Was soll diese Social Card also bringen und welche Regeln gibt es für die Bezieherinnen und Bezieher?
"Erstens geht es darum, Missbrauch zu verhindern und die finanziellen Hilfeleistungen zielgerichtet einzusetzen", so Integrationslandesrat Wolfgang Hattmannsdorfer, ÖVP. Weiters helfe das neue System, die Verwaltung zu vereinfachen.
Maximal 40 Euro Bargeld
4.478 Personen befinden sich derzeit in OÖ in der Grundversorgung, es gibt 173 belegte Quartiere. Gestartet wird in acht Quartieren in Oberösterreich. Wer berechtigt ist, bekommt eine Guthaben-basierte Debit-Karte, für die kein eigenes Bankkonto erforderlich ist. Jeder Karte wird ein IBAN zugeordnet, mit dem die Sozialleistungen überwiesen werden. Konkret geht es derzeit um das Verpflegungsgeld von 7 Euro pro Tag. Bargeldbehebungen bis zu 40 Euro sollen weiterhin möglich sein, etwa für den Einkauf im Sozialmarkt oder das Geld für die Klassenkasse.
Die Social Card ist auf Österreich beschränkt, es sind keine Auslandsüberweisungen möglich und es gibt eine so genannte Black List, also bestimmte Bereiche, darunter etwa Glücksspiel und Pornografie, für die das Geld nicht verwendet werden darf. Im Umkehrschluss kann aber auch festgelegt werden, wer denn Geld auf die Karte überweisen darf.
Die Ausrollung und Durchführung der Bezahlkarte erfolgt mit Institutionen wie dem Roten Kreuz und der Volkshilfe, aber auch mit privaten Quartiergebern.
"Wir erwarten uns von der Sachleistungskarte Vereinfachungen in der Verwaltung, aber auch sicherheitstechnische Vorteile für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter", sagt Walter Aichinger, Präsident des oö. Roten Kreuzes.
Zwei Mal pro Monat sei derzeit nämlich viel Bargeld in den Unterkünften im Umlauf. Das ändert sich ab 1. Juli schlagartig.
Viel Wahlkampfgetöse bei Konferenz der Landesräte
Die Bezahlkarte ist auch bei der Konferenz der Flüchtlingsreferenten der Bundesländer, die heute in Hernstein, NÖ, stattfindet, Thema. Salzburg bringt einen Antrag ein, in dem der Innenminister ersucht wird, das System „schnellstmöglich bundesweit zur Umsetzung zu bringen“.
In einem Antrag aus dem Gastgeberland Niederösterreich wird ein „Stopp des Familiennachzugs bei Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten“ gefordert.
Konkret will FPÖ-Landesrat Christoph Luisser, dass der Bund die rechtlichen Voraussetzungen schafft, um die Antragsmöglichkeiten von Familienangehörigen und den damit verbundenen Nachzug „vollständig auszusetzen“. Durch den Nachzug entstehe in einzelnen Regionen eine „beinahe nicht zu verkraftende Überlastung des Schul- und Wohnungssektors sowie des Gesundheits- und Sozialbereichs“.
Innenminister Gerhard Karner hat beim Familiennachzug bereits vor einigen Wochen Verschärfungen umgesetzt: Künftig sollen, wie berichtet, verstärkt DNA-Tests durchgeführt werden, um zu prüfen, ob wirklich eine Verwandtschaft besteht. Dass der Familiennachzug ganz ausgesetzt wird, ist unrealistisch: Die Europäische Menschenrechtskonvention schützt das Recht auf Familienleben.
Verdächtig nach Wahlkampfgetöse klingen auch drei weitere Anträge aus dem Büro Luisser: Erstens fordert die FPÖ einen „sofortigen Asylstopp“, zweitens soll Ländern, die sich bei Abschiebungen „unkooperativ“ verhalten, die Entwicklungshilfe gestrichen werden, drittens soll Fremden der Schutztitel „automatisch“ entzogen werden, wenn sie ihr Herkunftsland besuchen.
Tatsächlich sind Aberkennungen wegen Reisebewegungen geltendes Recht. Nur einen „Automatismus“ gibt es nicht. Jeder Fall wird – wie im Rechtsstaat üblich – einzeln geprüft.
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