Abschiebungs-Kosten nicht eingetrieben: Jurist suspendiert

Eine Abschiebung in Deutschland (Symbolbild)
Es geht um rund 450 Akten und 800.000 Euro. Die Einzahlungsmoral sei ohnehin gering, sagte der Mann.

Ein Jurist der oberösterreichischen Exekutive soll bei rund 450 Akten die Kosten für Abschiebungen nicht eingetrieben haben. Der Schaden wird mit etwa 800.000 Euro beziffert. Die Landespolizeidirektion bestätigte am Donnerstag einen entsprechenden Bericht der "Krone". Der Mann wurde vorläufig suspendiert. Das Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung (BAK) ermittelt.

Nach einer Abschiebung werden Betroffenen Kosten der Rückführung in Rechnung gestellt. Das Inkasso dafür wurde 2018 an das Strafamt der Polizei übertragen. Anstatt die entsprechenden Akten dorthin zu übermitteln soll sie der mittlerweile vorläufig suspendierte Jurist aber archiviert haben. Er habe sich nach Auffliegen der Causa damit gerechtfertigt, dass die Einzahlungsmoral ohnehin gering sei und man 30 Jahre Zeit habe, Forderungen einzutreiben, hieß es in dem Artikel.

Rund 450 Akten sind betroffen. Die Forderungen in den Bescheiden, die sich auch an viele Betroffene aus dem europäischen Raum richten, belaufen sich laut Polizei auf insgesamt rund 800.000 Euro. Die Rückgeführten bekamen keine Rechnung. Laut dem Artikel erhielten jene, die dennoch etwas bezahlten, das Geld sogar zurück, weil es niemand zuordnen konnte.

Nun werde geprüft, ob man das Geld noch einbringen könne, verjährt sei grundsätzlich noch nichts, sagte Polizei-Sprecher David Furtner zur APA. Die Systemumstellung beim Inkasso dürfte es begünstigt haben, dass die Causa nicht sofort aufflog, aber laut Furtner habe es durchaus auch Mitarbeiter gegeben, denen aufgefallen sei, dass die Angelegenheit nicht korrekt ablaufe.

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