Anstieg der Abschiebungen: Ein Viertel sind EU-Bürger

Bundesamt für Asyl und Fremdenwesen (Symbolbild).
Die Polizei führte allein im September 74 Razzien durch, 10.859 Menschen wurden außer Landes gebracht.

Ein illegales Bingo-Lokal hat die Polizei Ende September in Wien-Favoriten ausgehoben. 88 Bingo-Spieler wurden gefilzt, vier hatten keine Aufenthaltserlaubnis in Österreich.

Vier Personen – das klingt bescheiden. Diese Razzia war aber nur eine von 590 Schwerpunktaktionen quer durch Österreich im heurigen Jahr, alleine 74 waren es im September. Der Fokus liegt jeweils auf illegalem Glücksspiel oder Prostitution, Schwarzarbeit, Suchtmittel oder auf abgelehnten Asylwerbern. 529 Personen wurden heuer festgenommen, 235 Mal wurde Schubhaft angeordnet.

Es sind solche Aktionen, die im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) dafür sorgen, dass die Zahl der Abschiebungen fast jedes Jahr steigt – wenngleich heuer weniger stark als im Vorjahr. Von Jänner bis September gab es 10.859 Außerlandesbringungen (freiwillige Ausreisen sowie zwangsweise Abschiebungen) – das ist ein Plus von rund zwölf Prozent.

Das Spannende dabei: die „klassischen“ Drittstaaten, aus denen Asylwerber kommen (Afghanistan, Nigeria, Irak, Georgien, Russische Föderation), machen auf der Top-Ten-Liste gemeinsam weniger als 30 Prozent aus. Die zweitstärkste Nation (nach Afghanistan) ist das EU-Nachbarland Serbien.

Und immerhin ein Viertel der Abgeschobenen machen EU-Bürger aus: Unter den Top 10 finden sich Slowaken (747), Rumänen (530), Ungarn (511) und Polen (351).

Anstieg der Abschiebungen: Ein Viertel sind EU-Bürger

Aufenthaltserlaubnis

Das sind keine Asylwerber, sondern Personen, die schlicht keine Aufenthaltserlaubnis haben. Trotz Reisefreiheit dürfen Bürger eines anderen EU-Mitgliedstaates nämlich nur maximal drei Monate in Österreich bleiben, dann müssen sie Wohnort und Job vorweisen bzw. genügend Geld, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Bei Schwerpunktaktionen auf öffentlichen Plätzen, in Wohngegenden oder auf Baustellen greifen Polizisten immer wieder Menschen aus EU-Ländern auf, die das nicht können.

Die Aufenthaltserlaubnis kann auch entzogen werden, wenn jemand straffällig oder gar als „Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ eingestuft wurde. Laut BFA hatten im Schnitt 43 Prozent der Ausgereisten mindestens eine strafrechtliche Verurteilung (vom Ladendiebstahl bis zum Gewaltdelikt).

Von einem Härtesignal gegen illegale Migranten kann man angesichts der Zahlen aber nur bedingt sprechen: Mehr als die Hälfte der Ausreisen waren freiwillig.

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