Zweites Mal für Mordversuch an Bruder verurteilt

Baraa K. wurde zu sechseinhalb Jahren plus Einweisung verurteilt
Gerichtsurteil aus dem Sommer des Vorjahres wurde wegen mangelnder Urteilsbegründung aufgehoben.

Wegen eines Fehlers in der Urteilsbegründung musste am Montag am Landesgericht Wiener Neustadt der Prozess wegen eines blutigen Mordversuchs unter Brüdern neu aufgerollt werden. An Stelle der sieben Jahre Haft setzte es im zweiten Anlauf sechseinhalb Jahre plus Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Das Urteil des Geschworenengerichts ist nicht rechtskräftig.

Zwei pubertierende Brüder, die um die patriarchale Vormachtstellung innerhalb der syrischen Flüchtlingsfamilie stritten. Unter diesen ungünstigen Voraussetzungen ist im Oktober 2019 in Wimpassing im Bezirk Neunkirchen eine Auseinandersetzung blutig eskaliert.

Weil der damals noch 17-jährige Baraa K. die monatelange „Unterdrückung“ durch seinen um ein Jahr älteren Bruder nicht mehr aushielt, habe er zu einem Messer gegriffen und es Yaman K. in die Brust gerammt. So stark, dass die Klinge in Brusthöhle und Lunge eintrat. Im Prozess war zu erfahren, wie der Ältere zuvor den Jüngeren und die Mutter monatelang drangsalierte und auch gewalttätig wurde. Trotz der Übergriffe werteten die Geschworenen die Messerattacke als gezielten Mordversuch.

Borderline-Syndrom

An dem Tag war in der beengten Wohnung ein Streit über die Hanteln des älteren Bruders eskaliert. Baraa K. hatte sie sich vom Bruder ausgeborgt. Weil er sie verschwitzt und ungereinigt zurücklegte, verlor Yaman K. die Nerven. Kurz darauf rammte ihm der Jüngere das Messer in die Brust. Die siebenjährige Schwester sagte als Augenzeugin des Angriffs aus, auch der dramatische Notruf wurde vorgespielt. Weil der Grazer Gerichtspsychiater Manfred Walzl dem Angeklagten auch noch eine schwere Borderline-Störung mit hoher Aggressivität attestiert, entschied das Gericht auf eine Einweisung.

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