Zu spät angehalten: Autofahrerin erkämpft dennoch mildere Strafe
"Bleiben Sie lästig. Vielleicht wird die Situation dann geändert." Es ist ein wahrlich nicht alltäglicher Rat, mit dem Gabriele Czeiner ihren Prozess am Landesverwaltungsgericht verlässt. Gerade wurde ihre Strafe für das Missachten einer Stopptafel, bzw. der zugehörigen Haltelinie, auf "symbolische zehn Euro" reduziert, wie es die Richterin formuliert.
Warum also soll Gabriele Czeiner "lästig bleiben"?
Einspruch gegen Strafverfügung
Die angesprochene Stopptafel steht an einer Kreuzung in Vösendorf im Bezirk Mödling. Weil sich an dieser Kreuzung aber auch eine Plakatwand befindet, die die freie Sicht deutlich einschränkt, war die Wienerin im Juni 2022 am Stoppschild vorbei- und über die dortige Haltelinie gerollt. So lange, bis sie in beide Richtungen in die Kreuzung einsehen konnte. Dafür flatterte kurz darauf eine Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Mödling ins Haus.
Doch Czeiner weigerte sich zu zahlen. Dass sie erst nach der Haltelinie stehen geblieben sei, räumte sie in ihrem Einspruch ein, argumentierte aber, die Linie sei an der falschen Stelle angebracht.
Rechtlich ist die Lage eigentlich sonnenklar: Selbst wenn aus Sichtgründen weiter in die Kreuzung eingefahren wird, muss davor auch an der Haltelinie angehalten werden, sagt das Gesetz. Weil Czeiner selbst zugegeben habe, die Linie überfahren zu haben, erhielt sie also eine weitere Strafverfügung über nunmehr 50 Euro.
"Ein Körberlgeld"
Doch auch diese wurde von der Wienerin nicht bezahlt. Sie vermutet, dass durch die spezielle Situation vor allem abkassiert werden soll: "Die Behörde macht sich da ein schönes Körberlgeld". Sie hat die Kreuzung eine Weile beobachtet und festgestellt: "Kein Auto ist an der Haltelinie stehen geblieben, alle sind langsam in die Kreuzung gerollt und haben dann angehalten, sobald die Sicht vor allem auf von rechts kommende Verkehrsteilnehmer gegeben war."
Im Verfahren am Landesverwaltungsgericht als nächster Instanz folgte nun die Überraschung: Weil sie ihr grundsätzlich zustimme, dass die Stopptafel in diesem Fall falsch platziert sei, werde die Strafe herabgesetzt, ließ sie die Richterin wissen. Gänzlich straffrei könne Czeiner allerdings nicht davonkommen. Die Wienerin nahm dankend an und will sich nun bei der Bezirkshauptmannschaft Mödling um eine Änderung der Situation bemühen.
Schließlich kommt sie mit einer klaren Empfehlung seitens des Gerichtes. "Manchmal werden Stopptafeln von der Behörde dort platziert, wo man zunächst meint, sie wären richtig. Aber dann stellt sich später heraus, dass die Stelle doch nicht passt, dann muss die Situation geändert werden", befand die Richterin. Das sieht Gabriele Czeiner genauso. Bleibt abzuwarten, ob auch die Juristen der Bezirksbehörde zustimmen werden.
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