Wiener Neustadt beschließt Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen

Die Polizei kontrolliert streng in der Schutzzone
Durch eine Änderung des NÖ Polizeistrafgesetzes kann die Exekutive nun die Verordnung auch exekutieren.

Trinkgelage in florierenden Fußgängerzonen und zwielichtige Gestalten an prosperierenden Plätzen: Fünfzehn Jahre ist es her, dass die Stadt Wiener Neustadt den ersten Anlauf unternahm, um ausufernde Trinkorgien und Ähnliches im Keim zu ersticken. Doch das vom Gemeinderat verabschiedete Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen erwies sich jahrelang als zahnloser Papiertiger. Denn die Polizei war bisher nicht berechtigt, ortspolizeiliche Verordnungen zu exekutieren.

Das hat sich nun geändert. Durch eine Änderung des NÖ Polizeistrafgesetzes kann nun die Polizei in Zukunft zur Vollstreckung der Alkoholverbotsverordnung einschreiten. Und zwar überall dort, wo der Gemeinderat in den 573 nö. Kommunen eine solche Verordnung beschließt.

Wiener Neustadt fällt Beschluss

In der Sitzung des Gemeinderates von Wiener Neustadt steht am Montag der Beschluss dieser Alkoholverbotsverordnung nach dem NÖ Polizeistrafgesetz an. Die Konsumation von alkoholischen Getränken an öffentlichen Straßen, Plätzen und in Parkanlagen der Innenstadt werde ganzjährig verboten und könne nun auch exekutiert werden, teilte das Rathaus am Donnerstag mit.

Das Verbot soll für den gesamten Bereich innerhalb des Rings, für den Bahnhof, den Esperanto-Park, den Corvinusring und den Bereich des Neuklosters gelten. Dass Verstöße auch geahndet werden könnten, „ist eine langjährige Forderung“, betonte Bürgermeister Klaus Schneeberger (ÖVP). Die Initiative sei im Land vorangetrieben worden, weil es in Wiener Neustadt immer wieder Probleme mit Alkohol im öffentlichen Raum gebe, „vor allem in den Parks, am Bahnhof und in den Fußgängerzonen“.

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