Neues Aufgabengebiet für die Polizei

Neues Aufgabengebiet für die Polizei
Mit der Änderung des NÖ Polizeistrafgesetzes sollen Beamte Verordnungen der Gemeinden exekutieren

Trinkgelage in florierenden Fußgängerzonen und zwielichtige Gestalten an prosperierenden Plätzen: Vierzehn Jahre ist es her, dass die Stadt Wiener Neustadt den ersten Anlauf unternahm, um ausufernde Trinkorgien und Ähnliches im Keim zu ersticken. Doch das vom Gemeinderat verabschiedete Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen erwies sich als zahnloser Papiertiger. Denn die Polizei war bisher nicht berechtigt, ortspolizeiliche Verordnungen zu exekutieren.

Das könnte sich schon bald ändern. Denn in Niederösterreich ist eine Änderung des NÖ Polizeistrafgesetzes auf den Weg geschickt. Die in Begutachtung befindliche Novelle sieht vor, dass die Polizei in Zukunft zur Vollstreckung der Alkoholverbotsverordnung einschreiten muss. Und zwar überall dort, wo der Gemeinderat in den 573 nö. Kommunen eine solche Verordnung beschließt. Bekannterweise ist es eher ein Problem der großen Städte und Ballungszentren. Besonders die Wiener Neustädter Unternehmer beklagen derzeit in der Innenstadt von trinkfreudigen und dem Drogenmilieu zugewandten Personen heimgesucht zu werden. Die Folge sei ein schleppender Geschäftsgang und Belästigungen der Kunden.

Deshalb fordert Wiener Neustadt bereits seit gut 15 Jahren eine Änderung der gesetzlichen Regelung. Der Bürgermeister der Stadt und Klubobmann der nö. Volkspartei, Klaus Schneeberger, begrüßt den Kurs. „Damit können Gemeinden gemeinsam mit der Polizei endlich gegen solche Alkoholexzesse im öffentlichen Raum vorgehen. Der Ordnungsdienst der Stadt konnte bisher nur ermahnen und das hat dieses Klientel freilich nicht abgeschreckt“, so Schneeberger.

Vor allem für das Stadtbild sieht der Bürgermeister einen enormen Benefit. „Wer die Innenstadt besucht, soll sich hier wohl und sicher fühlen“, so Schneeberger. Betrunkene und pöbelnde Personen würden einfach nicht ins Stadtbild einer florierenden Gemeinde passen. Ganz zu schweigen von den negativen Nebenerscheinungen wie Drogenmissbrauch und Kleinkriminalität.

Skepsis

Nicht ganz so rosig sieht man bei der Exekutive intern die angedachte Änderung des Polizeistrafgesetzes. Jugendlichen die Bierdosen wegzunehmen, sehe man grundsätzlich nicht als die ureigene Aufgabe der Bundespolizei, beklagen einige eingesessene Beamte. Bei der nö. Landespolizeidirektion will man sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht zum Inhalt der neuen Verordnung äußern. Zumal noch bis zum 15. September Zeit bleibe, innerhalb der Begutachtungsfrist eine Stellungnahme in dem Verfahren abzugeben. Kritisch wird jedenfalls die angedachte Anzeigenpflicht der Exekutive gesehen. Diese lasse in solchen Fällen kaum Spielraum zu.

Hinter vorgehaltener Hand rechnet man aber damit, dass die Änderung des Polizeistrafgesetzes auch so vollzogen wird. Der politische Wille quer durch die Parteien ist jedenfalls groß. Zustimmen muss letztlich auch der Bund, aber dies gilt nur noch als Formsache. „Die Stadtzentren werden dadurch sicher einladender“, meint Schneeberger.

Wer gegen das Alkoholverbot verstößt, soll mit einem Organmandant oder einer Anzeige samt Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro bestraft werden.

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