NÖ: Weitere Anzeige gegen FPÖ-Landesrat Waldhäusl

Landesrat Waldhäusl (FPÖ) beim laufenden Verrfahren am Landesgericht St. Pölten
Waldhäusl soll zum dritten Mal wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs im Zusammenhang mit Handlungen im Asylbereich angezeigt worden sein.

Bevor auf Niederösterreichs Asyllandesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) am nächsten Freitag das Urteil im Prozesses zum Asylquartier Drasenhofen wartet, sieht er sich mit einer neuerlichen Anzeige konfrontiert. Inhaltlich soll es dabei wieder um Amtsmissbrauch gehen, diesmal betreffend einer Flüchtlingsunterkunft im Bezirk St. Pölten. Gegenüber den  "NÖN" soll der Landesrat die neue Anzeige bestätigt haben.

Dritte Anzeige

Damit ist der FPÖ-Politiker mit der dritten Anzeige im Zusammenhang mit seiner Verantwortlichkeit für die Flüchtlingsbetreuung konfrontiert. Neben dem Gerichtsverfahren am Landesgericht St. Pölten wurde er im Mai angezeigt, weil er ankündigte, in Niederösterreich eine "Triage im Asylbereich" zu installieren. Damit meinte bei der Vergabe von Betreuungsplätzen aus der Ukraine vertriebene Frauen und Kinder gegenüber anderen Flüchtlingen zu bevorzugen. Die Staatsanwaltschaft erkannte einen Anfangsverdsacht und leitete ein Ermittlungsverfahren ein.

Waldhäusls Sprecherin bestätigte gegenüber der Wochenzeitung das Einlangen der Anzeige am Donnerstag. Der Anwalt des Landesrats Manfred Ainedter sichte derzeit die Unterlagen. Auch die Staatsanwaltschaft St. Pölten erklärte, dass eine weitere Anzeige gegen Waldhäusl eingelangt sei. Nähere Details gab sie aber nicht bekannt.

Urteil erwartet

Im Verfahren zur Causa Drasenhofer steht nach mehreren Verhandlungstagen ein Urteil bevor. Waldhäusl und eine frühere Landesbedienstete sollen laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zumindest 14 jugendliche Flüchtlinge durch die Verlegung in das unzureichende Quartier Drasenhofen in ihrem Recht auf Grundversorgung und Unterbringung in einer geeigneten Unterkunft geschädigt haben. Damit sollen die Minderjährigen der Anklage zufolge einer „ihre Persönlichkeitsentwicklung destabilisierenden Maßnahme unterworfen“ worden sein.

 

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