NÖ verzichtet wegen Wiener Parkpickerl auf 90.000 Wähler

NÖ verzichtet wegen Wiener Parkpickerl auf 90.000 Wähler
Niederösterreich ändert sein Wahlrecht: Nur noch Hauptwohnsitz-Gemeldete dürfen wählen.

Dass das geplante flächendeckende Wiener Parkpickerl, das mit März in Kraft treten wird, im benachbarten Niederösterreich zu einer Wahlrechtsreform führt, klingt auf den ersten Blick sehr kurios. Tatsächlich hat aber die Maßnahme in der Bundeshauptstadt dazu geführt, dass künftig Zweitwohnsitzer in NÖ bei Landtags- oder Gemeinderatswahlen nicht mehr mitmischen können.

Der Grund: Immer mehr Niederösterreicher hatten wegen der Parkvorschriften ihren Hauptwohnsitz in die Bundeshauptstadt verlegt. Obwohl sie dort meist nur unter der Woche wegen des Arbeitsplatzes wohnen und die restliche Zeit in ihrem Heimatort verbringen. Und das will man unterbinden.

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