Web-Riesen als Vorbild: Staudinger will keine Steuern mehr zahlen

Web-Riesen als Vorbild: Staudinger  will keine Steuern mehr zahlen
Waldviertler Schuherzeuger wehrt sich gegen die Ungleichbehandlung: Neues Paket-Gesetz steht vor Beschluss.

Als „riesige Sauerei“ bezeichnet der Waldviertler Schuherzeuger Heini Staudinger aus Schrems die steuerschonenden Tricks der Online-Giganten wie Amazon, eBay oder Alibaba. Weil für Pakete aus Drittstaaten bis 22 Euro Gesamtwert keine Einfuhrumsatzsteuer bezahlt werden muss, umgehen offenbar viele Internetkonzerne eine korrekte Steuerabgabe.

Jetzt will auch Staudinger für Online-Bestellungen in seinem „Gasthaus zur Sonne“ ab Donnerstag keine Mehrwertsteuer mehr abführen – solange, bis für Web-Riesen in Österreich die gleichen Gesetze gelten wie für heimische klein- und mittelständische Betriebe.

„Bei den meisten Onlinebestellungen liegt der Wert unter 22 Euro. Während etwa Buchhandlungen in unseren Orten zugrunde gehen, zahlen Internet-Händler so gut wie keine Steuern und verdienen Milliarden“, sagt Staudinger. Er ärgert sich über das „fehlende Mindestmaß an Gerechtigkeit“. Gleichzeitig hätten die Behörden keine Kontrollmöglichkeiten, betont er.

Weil Staudinger dieses Ungleichgewicht aufzeigen will, hat er sich eine provokante Initiative überlegt: Vor seinem Gasthaus sollen Gäste mithilfe eines Laptops und der eigens dafür gestalteten Webseite „Gea-Baba“ Speisen und Getränke bestellen können. „Bis 21,99 Euro pro Person werden wir keine Mehrwertsteuern mehr abliefern. Dafür spart auch der Kunde Geld“, verspricht der Schuherzeuger und ruft auch zum Marsch vom Waldviertel nach Wien auf. Dieser startet am Sonntag um 11 Uhr in Merkenbrechts in der Marktgemeinde Göpfritz an der Wild, Bezirk Zwettl. Die Route führt über die Rosenburg, Tulln und St. Andrä bis nach Wien, wo die Protestbewegung am 26. September am Heldenplatz erwartet wird.

Dass Steuerfahnder schon bald an seine Tür klopfen könnten, bringt ihn nicht aus der Ruhe. Konflikte mit den Behörden sind für ihn nicht neu.

Geldstrafe

Wie berichtet, wehrte er sich von 2012 bis 2016 vergeblich gegen die Geldstrafe der Finanzmarktaufsicht in der Höhe von mehreren Tausend Euro. Die Begründung: „Verbotene Geldgeschäfte“.

Auch wenn Staudinger den Prozess verlor, war sein Widerstand der Anstoß für das heimische Alternativfinanzierungsgesetz, mit dem Firmenprojekte über viele kleine Anleger rechtskonform und kostengünstig realisiert werden können.

Womöglich erspart sich Staudinger den nächsten Ärger. Denn schon heute, Donnerstag, will die ÖVP einen Initiativantrag in der Sondersitzung des Parlaments einbringen. Um das Steuerschlupfloch für ausländische Online-Giganten schnellstmöglich zu stopfen, soll das Aus der 22-Euro-Freigrenze für Kleinpakete aus Drittstaaten früher als geplant gelten. Die EU schreibt das Ende erst per Jänner 2021 vor.

„Wünschenswert wäre ein Gesetz ab 2020“, sagt Martin Sonntag, Obmann des Gremiums Internethandel in der Wirtschaftskammer. Er rechnet mit einem Beschluss. Finanz und Post seien schon dabei, die technischen Voraussetzungen für das Versteuern ab dem ersten Cent zu schaffen.

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