Gerichtsvollzieher pfändet Waldviertler Schuhrebellen

Schuherzeuger Heini Staudinger will aus der bevorstehenden Zwangsauktion ein Spektakel machen.
Waren im Gesamtwert von 10.000 Euro wurden beschlagnahmt. Auktion soll offenen Strafbetrag begleichen.

Der Waldviertler Schuhrebell Heini Staudinger hatte vor wenigen Tagen einen ungebetenen Gast. Weil er trotz mehrmaliger Aufforderung von der Finanzmarktaufsicht (FMA) seine Geldstrafe in der Höhe von 2000 Euro nicht zahlen wollte, steuerte ein Gerichtsvollzieher nicht nochmals – ergebnislos – sein Hauptquartier in Schrems, Bezirk Gmünd, sondern eine seiner GEA-Filialen in Wien an. Dieser beschlagnahmte dort Waren um 10.000 Euro, die demnächst versteigert werden sollen, um den offenen Strafbetrag von 2626 Euro (inklusive Mahnspesen und Bearbeitungsgebühren) einzutreiben.

"Ich bin nicht bereit, die Geldstrafe zu zahlen, weil ich kein Unrechtsbewusstsein verspüre", sagt Staudinger im KURIER-Gespräch. Schon im vergangenen Dezember hatte der 61-Jährige den Exekutor im Waldviertel zu Gast. "Da die Besitzverhältnisse für den Gerichtsvollzieher unklar waren, ist er mit einem Grinsen im Gesicht und unverrichteter Dinge gegangen", erzählt Staudinger.

Dass er wieder auftauchen würde, war dem Waldviertler Schuhrebellen klar: "Ich hab’ gewusst, dass er sich eine meiner 20 Geschäftsadressen aussuchen wird." Diesmal wurde seine "GEA"-Filiale in der Wiener Himmelpfortgasse, in der Staudinger neben Waldviertler Schuhen auch Möbel und Accessoires zum Verkauf anbietet, angesteuert. Dort beschlagnahmte der Gerichtsvollzieher Betten und Matratzen im Wert von 10.000 Euro. Die sollen demnächst bei einer Versteigerung den offenen Betrag von 2626 Euro einbringen. Als Reaktion darauf will Staudinger gleich ein Spektakel daraus machen. Wer sich bei ihm per eMail meldet, wird verständigt, sobald der Auktionstermin bekannt ist.

Alternativ-Kredite

Seit Jahren liegt Staudinger mit der FMA im Clinch, weil sich seine Firma "GEA" fast 2,8 Millionen Euro von Privatpersonen ausgeliehen hatte, wofür diese im Gegenzug vier Prozent Zinsen kassierten. Das ist laut FMA und Höchstrichter ein Bankgeschäft, für das Staudinger eine Konzession braucht. Zwar hat Staudinger einen Kritikpunkt der FMA repariert, in dem er Unterschriften seiner privaten Geldgeber für die Umstellung auf ein legales Nachrangigkeitsdarlehen zusammengetragen hat.

Aber er weigert sich weiterhin, die Geldstrafe zu begleichen. "Die FMA schützt nur die Banken", sagt er. Daher will er einen weiteren Schritt setzen. Unter dem Slogan "Gemeinsinniges Wirtschaften" plant er die Gründung eines Genossenschaftsverbands, um Geldgeschäfte leichter abwickeln zu können.

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