Warum WU-Studenten wegen Corona-Maßnahmen ihre Universität klagen

Warum WU-Studenten wegen Corona-Maßnahmen ihre Universität klagen
Badener Rechtsanwalt zieht vor den Verfassungsgerichtshof und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

„Wir haben die ständigen Schikanen satt.“ Maria Kindlein, Viktoria Bazo, Nico Vitolo und Julia Kicin machen ihrem Unmut Luft. Der Ärger der Studenten richtet sich gegen ihre Universität, die WU Wien, und deren Corona-Maßnahmen. Unterstützt vom Badener Rechtsanwalt Gottfried Forsthuber hat man gemeinsam mit rund 30 weiteren Gesinnungsgenossen einen Rechtsstreit begonnen. „Anfang 2022, als die 3-G-Regel aktuell war, aber die Uni auf 2-G umstellen wollte“, sagt Forsthuber.

Diese Umstellung hat zwar nie stattgefunden, doch die Klage wird trotzdem nicht zurückgezogen. „Wir wollten uns nicht alle paar Monate die Impfung reinjagen lassen, sind keine Risikogruppe“, begründen die Studenten.

Mehrere Gerichte beschäftigt

Weil man auch künftig mögliche Zugangsbeschränkungen verhindern wolle, soll der Rechtsweg weiter beschritten werden. Dieser führte Anwalt Forsthuber zunächst zum Bezirksgericht Leopoldstadt, das sich jedoch für unzuständig erklärte. „Auch das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien hatte null Interesse, die Anliegen der Betroffenen zu hören. Alles, was politisch unerwünscht ist, traut sich kein Richter anzugreifen“, mutmaßt der Anwalt. Nun beschäftigen sich gleich zwei Höchstgerichte mit der Frage, wie es weitergehen soll. Laut Forsthuber werden in zwei Verfahren jeweils der österreichische Verfassungsgerichtshof und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg befasst. „Wir haben kein Vertrauen in die österreichischen Gerichte. Wir hoffen auf ein Machtwort aus Straßburg“, so die Studenten. „Und das noch bevor das Rektorat aus unserer Uni wieder ein Gefängnis macht.“

Corona-Regeln via Hausordnung

Seitens der WU betont man auf KURIER-Nachfrage, dass es derzeit weder 2-G-, noch 3-G-Regeln an der Universität gebe. Man sehe der Klage gelassen entgegen. „Universitäten waren von den Covid-Verordnungen der Bundesregierung ausgenommen und mussten zum Zeitpunkt hoher epidemiologischer Gefahr selbst entsprechende Verordnungen erlassen, um einerseits Mitarbeiter und Studierende zu schützen, andererseits das Aufrechterhalten des Betriebs sicherzustellen. Im Sinne des so wichtigen Universitätslebens in Präsenz hat die WU Lehrveranstaltungen wieder auf Vor-Ort- statt Distanzmodus umgestellt und dafür eine G-Regel via Hausordnung erlassen“, stellt man klar.

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