Während Lockdown Frau attackiert: Mann nach Mordversuch in Freiheit

Andreas S. verließ den Gerichtssaal am Dienstag als freier Mann
Isolation habe einen 53-Jährigen mit psychotischer Störung aus dem Bezirk Baden zu Bluttat an seiner Frau getrieben. Sie setzte sich für seine Freilassung ein.

Sechs Monate nach einem Mordversuch an seiner Frau im Bezirk Baden hat der Angeklagte am Dienstag das Gericht als freier Mann verlassen. Das Opfer selbst war entschieden für die Freilassung ihres Mannes eingetreten. Weil er aufgrund einer schweren psychischen Störung zum Tatzeitpunkt als nicht zurechnungsfähig galt, wurde der 53-Jährige nur bedingt in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Unter der Auflage einer verpflichtenden Psychotherapie und der weiteren Einnahme seiner Medikamente, konnte er das Landesgericht Wiener Neustadt als freier Mann verlassen.

Der Prozess hatte teils dramatische Folgen des Corona-bedingten Lockdowns öffentlich gemacht. Weil er mit der Isolation zu Beginn der Corona-Pandemie schlichtweg überfordert war, habe er nach 30 Jahren glücklicher Ehe beinahe seine Frau getötet. Der 53-jährige Verkäufer und Handelsangestellte hatte mit einem 60 cm langen Holzprügel sieben Mal auf den Kopf seiner schlafenden Partnerin eingeschlagen. „Sie erlitt mehrere Rissquetschwunden, eine gebrochene Hand und ist vermutlich nur noch am Leben, weil sie rechtzeitig aufwachte und auf ihren Mann einwirkte“, heißt es von Seiten der Staatsanwaltschaft.

Schizophrenie und psychotische Störung

Stimmen hätten ihm in der verhängnisvollen Nacht befohlen, „das Weib zu erschlagen und sie zu erlösen“. Andreas S. leidet laut dem psychiatrischen Gutachter Manfred Walzl an einer schweren psychotischen Störung mit Symptomen einer Schizophrenie. Aus diesem Grund war er laut Gutachten zum Tatzeitpunkt auch nicht zurechnungsfähig.

Mit dem Corona-bedingten Lockdown im März begann sich der 53-Jährige zunehmend Sorgen um sein Leben zu machen. Auch der Ausbau des 5G-Funknetzes habe ihm schwer zugesetzt. „Ich habe im Internet viel nachgelesen. Zum Beispiel über eine drohende Apokalypse. Die Hysterie hat mich ziemlich mitgerissen und fertig gemacht“, schilderte Andreas S. im Prozess. Nachdem er tagelang nicht mehr schlafen konnte, hatte er sich am 24. März abends in den schalldichten Musikraum seines Kellers zurück gezogen. "Ich hab mich so stark von Geräuschen beeinträchtigt gefühlt."

Zur Wehr gesetzt

Plötzlich hätten ihm Stimmen befohlen, seine Frau zu „erlösen“. Nach den ersten Schlägen gegen ihren Kopf wurde sie munter geworden, setzte sich zur Wehr und flüchtete. Erst durch die medikamentöse Behandlung in der Haft habe sich der Geisteszustand des Mannes gebessert, auch die Therapie zeige Wirkung, sagt der Gutachter.

Die Geschworenen entschieden tatsächlich auf eine bedingte Einweisung mit einer Probezeit von zehn Jahren. Seiner Frau darf sich der Mann derzeit aber noch nicht nähern. Er muss bei seiner Mutter wohnen und sich weiterhin einer verpflichtenden Therapie unterziehen. Es setzte eine ganze Reihe von gerichtlichen Auflagen.

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