Vater getötet: Keine Mordanklage gegen 18-Jährigen

Die Familie und Anwalt Martin Preslmayr hießen Johannes willkommen
Stattdessen Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Der Prozess ist Anfang des kommenden Jahres geplant.

Des Mordes freigesprochen und das ganz ohne Gerichtsverfahren: Im Fall des 18-jährigen HTL-Schülers Johannes S., der Anfang August auf dem Bauernhof seiner Familie in Ebergassing (Bezirk Bruck/Leitha) seinen 59-jährigen Vater mit einem Messerstich in die Brust tötete, hat die Staatsanwaltschaft Korneuburg von einer Mordanklage Abstand genommen. Der Schüler muss sich stattdessen wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang vor einem Schöffengericht verantworten.

Damit ist die Anklage der Verteidigungslinie von Anwalt Martin Preslmayr gefolgt. Der Jurist hatte von Anfang an von Notwehr seines blutjungen Mandanten gesprochen. Johannes, seine drei Geschwister und Mutter Elfriede sollen unter der Schreckensherrschaft von Vater Gerhard S. gelitten haben. Die gesamte Familie sprach in den Einvernahmen von verbalen und körperlichen Attacken des Familienoberhaupts und Tyrannen.

Ein jahrelanger Druck, der sich in der Tropenhitze des 4. August dramatisch entlud. Johannes arbeitete an diesem 35 Grad heißen Tag im Innenhof des Anwesens zusammen mit seinem Bruder an der Fertigung einer Holzbank. Laut Anklageschrift dauerte dem Vater die Sache aber zu lange, worauf er die Nerven verlor und die Kinder wüst beschimpfte. Als er schließlich auf den 18-Jährigen einschlug und auch mit den Füßen auf ihn eintrat, flüchtete der Bursche in sein Zimmer.

Der Vater stürmte nach, als er seinen Sohn weiter attackierte bekam er das Karambit-Messer, welches zuvor am Schreibtisch lag, genau in die Brust. Weil Gerichtsmediziner Wolfgang Denk von einem wuchtigen Hieb ausgeht, bei dem sogar die dritte linke Rippe durchtrennt und der Herzbeutel geöffnet wurde, spricht die Anklage von Notwehrüberschreitung.

Ins Messer gefallen

Für Martin Preslmayr ist das eine vollkommende Fehlinterpretation. "Es handelte sich um einen Kampf und eine hochdynamische Situation. Johannes war in Todesangst. Der Vater ist im Gerangel regelrecht ins Messer gefallen". Gegebenenfalls will Preslmayr dies mit einem weiteren Gutachten vor Gericht beweisen. Johannes geht seit seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft wieder in die Schule. Der Prozess wird Anfang des kommenden Jahres stattfinden.

Vater getötet: Keine Mordanklage gegen 18-Jährigen
Johannes mit seinem Anwalt

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