Urteil im Heimskandal: Ehemaliger Geschäftsführer wurde freigesprochen

Urteil im Heimskandal: Ehemaliger Geschäftsführer wurde freigesprochen
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Nun könnte das Land NÖ wegen nicht rechtmäßiger Schließung zur Kasse gebeten werden.

Viereinhalb Jahre mussten die Betroffenen auf ein Urteil warten, nun hat das Landesgericht Wiener Neustadt endlich entschieden: Der früheren Geschäftsführer der Kinder- und Jugendheime in Jaidhof (Bezirk Krems), Ebenfurth (Bezirk Wiener Neustadt) und Sitzendorf an der Schmida (Bezirk Hollabrunn) wurde - nicht rechtskräftig - freigesprochen. Hermann R. stand wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses vor Gericht.

Die Vorgeschichte: 2018 hat das Land drei Jugendheime für verhaltensgestörte Kinder in Niederösterreich zwangsschließen lassen. Basis dafür waren 150 skandalöse Verdachtsmomente aus dem Bericht der eingesetzten Sonderkommission. Angeklagt wurde kein einziger davon. 80 Mitarbeiter verloren ihren Job und 16 traumatisierte Heimkinder ihre Bleibe.

Mit einem damals 16-Jährigen Klienten soll es ab 2009 zu geschlechtlichen Handlungen gekommen sein. 2010 bestritt der junge Mann dies bei der Polizei. Als acht Jahre später der damalige SPÖ-Landesrat und heutige Landeshauptfrau-Stellvertreter Franz Schnabl wegen vermeintlich anderer Missstände die Zwangsschließung der Heime anordnete, änderte sich die Meinung des jungen Mannes. Er bezichtigte Hermann R. plötzlich doch des Missbrauchs und suchte um Heimopfer-Rente an. Vorwürfe, die nicht bewiesen werden konnten.

Muss Land NÖ zahlen?

Ebenfalls nicht bestätigt haben sich die 150 Verdachtsmomenten gegen die Häuser, die eine eigens dafür eingerichtete Sonderkommission ortete und auf Basis derer das Land Niederösterreich die Heime schließen ließ. Alle Verfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung, des Quälens wehrloser Personen, der Untreue und weitere wurden von der Staatsanwaltschaft eingestellt.

Die Trägervereine der drei TG-Heime, die durch die Zwangsschließung bankrott gingen, haben deshalb beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien Schadenersatzklagen in der Höhe von 700.000 Euro wegen nicht rechtmäßiger Schließung eingebracht. Nach dem heutigen Urteil wird es seitens der Landespolitik, allen voran vom zuständigen SPÖ-Landesrat Franz Schnabl, Erklärungen brauchen, warum man die Heime schließen ließ.

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