Totes Baby: Mutter wurde enthaftet

Totes Baby: Mutter wurde enthaftet
Der Richter sah nach der Einvernahme der 18-Jährigen keine Haftgründe vorliegen.

Überraschend ist am Sonntag jene 18-Jährige enthaftet worden, die in Verdacht steht, ihr Neugeborenes am 7. November bei einem Gebüsch in einer Gemeinde im Bezirk Gänserndorf abgelegt zu haben. Das Baby starb.

Gegen die Frau wird laut Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Mordes ermittelt. Der Anwalt der Schülerin, Wolfgang Blaschitz, ist jedoch zuversichtlich, dass der Schülerin nach Abschluss der Ermittlungen lediglich Tötung eines Kindes bei der Geburt vorgeworfen werden kann.

Der Richter habe die 18-Jährige am Sonntag vernommen, um über den Antrag auf U-Haft zu entscheiden, sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft Korneuburg, Friedrich Köhl. Er habe keine Haftgründe gesehen, die Frau konnte somit nach Hause gehen.

Hintergrund ist, dass bei Erwachsenen bei Mordverdacht die U-Haft obligatorisch ist, bei jungen Erwachsenen zwischen 18 und 21 Jahren jedoch nicht, wie Köhl erklärt.

Wie berichtet, gab die 18-Jährige gegenüber der Polizei an, von ihrer Schwangerschaft nichts gewusst zu haben. Da sie nach der Geburt am 7. November kein Lebenszeichen wahr genommen habe, habe sie das Kind im Gebüsch abgelegt. Dort wurde der kleine Leichnahm Donnerstagnachmittag vom Ortsvorsteher entdeckt.

Eine gerichtsmedizinische Untersuchung des Neugeborenen brachte keine Hinweise auf einen gewaltsamen Tod, allerdings wäre der Säugling laut Obduktion lebensfähig gewesen. Woran das Kind genau starb ist nach wie vor unklar. Auch, ob sich die Mutter in einem psychischen Ausnahmezustand befand, ist Gegenstand von Ermittlungen.

Laut Blaschitz habe seine Mandantin unter einer postnatalen Psychose gelitten, weil ihr nicht aufgefallen sei, dass sie schwanger war und das Kind alleine zur Welt gebracht hatte. Auch ihre Eltern sowie ihr Freund hätten von der Schwangerschaft nichts bemerkt.

 

Kommentare