Tod eines Babys: Eltern bleiben in U-Haft

Tod eines Babys: Eltern bleiben in U-Haft
Säugling war im Februar 2017 ins Spital gebracht worden. Nächste Haftprüfung am 3. April.

Nach dem Tod eines dreieinhalb Monate alten Babys aus St. Pölten vor zweieinhalb Wochen bleiben die Eltern in U-Haft. Die nächste Haftprüfungsverhandlung findet am 3. April statt, teilte die Vizepräsidentin des Landesgerichts St. Pölten, Andrea Humer, am Mittwoch auf Anfrage mit. Seitens der Staatsanwaltschaft läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Mordes.

Die Verdächtigen sind der Vater (30) und die Mutter (26) des Buben. Der Mann befindet sich in der Justizanstalt St. Pölten, die Frau in der Justizanstalt Krems. Wegen Mordes ermittelt wird laut Staatsanwaltschaft aufgrund der Angaben des gerichtsmedizinischen Sachverständigen, der bei dem Baby ein Schädel-Hirn-Trauma als Todesursache festgestellt hatte.

Säugling wurde noch nach Wien überstellt

Der Säugling war in der Nacht auf 12. Februar in lebensbedrohlichem Zustand ins Spital gebracht und von St. Pölten ins SMZ Ost nach Wien überstellt worden, wo er starb. Die Ärzte schlugen wegen mutmaßlicher Misshandlung Alarm.

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