St. Pölten: Mordprozess gegen 40-Jährigen gestartet
Am Landesgericht St. Pölten muss sich ab heute, Dienstag, ein 40-jähriger Mann wegen Mordes und schweren Raubes verantworten. Dem deutschen Staatsbürger wird vorgeworfen, Ende Mai 2019 im Amstettner Stadtteil Greinsfurth eine 52-jährige Frau aus Waldhausen in Oberösterreich getötet zu haben. Der Geschworenenprozess ist für zwei Tage anberaumt, ein Urteil wird für den morgigen Mittwoch erwartet. In den Vernehmungen hatte der Beschuldigte die Tat bestritten.
Die Leiche der 52-jährigen Filialleiterin eines Supermarktes war am späten Abend des 28. Mai vergangenen Jahres in einem Gebüsch neben dem Parkplatz des Einkaufszentrums WestSide City entdeckt worden. Vom Verdächtigen fehlte vorerst jede Spur, der damals 39-Jährige wurde dann am 29. Juli 2019 festgenommen.
Der Fall hatte zwischenzeitlich für großes Aufsehen gesorgt. Wenige Wochen, bevor die Handschellen klickten, war ein DNA-Massentest zur Diskussion gestanden. Bei dem Verdächtigen wurde das Handy des Mordopfers gefunden. Außerdem fanden die Kriminalisten DNA-Spuren von dem Mann unter den Fingernägeln des Opfers.
Der von Farid Rifaat verteidigte Beschuldigte war laut Anklage über viele Jahre hinweg in Österreich als Saisonarbeiter in der Gastronomie tätig. Im September 2018 wurde jedoch das letzte Beschäftigungsverhältnis des Mannes gekündigt. In der Folge war der Deutsche ohne Erwerbseinkommen und ab Anfang April 2019 auch ohne festen Unterstand. Er übernachtete überwiegend in seinem Pkw, in dem er auch „seine gesamten Habseligkeiten aufbewahrte“, wie es in der Anklageschrift heißt.
Kratzspuren
Häufig soll sich der Deutsche in der Nähe der WestSide City aufgehalten haben. In dem Einkaufszentrum befindet sich auch jener Supermarkt, in dem das spätere Opfer als Filialleiterin fungierte. Ob es bis zum Tattag zu einem persönlichen Kontakt zwischen dem Beschuldigten und der 52-Jährigen kam, kann laut Anklage nicht festgestellt werden. Zu einer Begegnung im Geschäftslokal, bei der die Oberösterreicherin dem Deutschen - wie vom 40-Jährigen bei der Einvernahme behauptet - eine blutige Kratzwunde im Gesicht zufügte, sei es jedenfalls nicht gekommen.
Am Tag der Bluttat soll der Angeklagte gegen 20.00 Uhr seinen Wagen auf dem Parkplatz des Einkaufszentrums abgestellt haben. Um etwa diese Zeit überquerte die 52-Jährige nach Ladenschluss der Supermarktfiliale das Areal auf dem Weg zu ihrem Auto. Ehe sie in den Pkw stieg, soll die Frau auf den Beschuldigten getroffen sein.
Der Anklage zufolge ist lebensnah davon auszugehen, dass der 40-Jährige Geld forderte und die Situation „sehr bald massiv eskalierte“. Der Beschuldigte soll sein Opfer zu Boden befördert und gewürgt haben. Vor Eintritt der Bewusstlosigkeit wehrte sich die Oberösterreicherin noch heftig und fügte dem Angeklagten eine blutende Wunde zu. Gewebe und Blutspuren des 40-Jährigen wurden später unter drei Fingernägeln ihrer linken Hand gefunden. Bevor er die Frau in einem Gebüsch neben dem Parkplatz ablegte, soll ihr der Deutsche mit einem Schnittwerkzeug die Ellenarterie der linken Hand durchtrennt haben.
Handy des Opfers
Während der Tat oder unmittelbar danach soll der Mann die Handtasche, einen Gürtel mitsamt Bauchtasche und die optische Brille der 52-Jährigen an sich genommen haben. Das Mobiltelefon, das sich in der Handtasche befunden hatte, soll der Beschuldigte um exakt 20.33 Uhr ausgeschaltet haben. Den Wagen des Opfers - auch der Schlüssel dafür lag in der Handtasche - stellte der 40-Jährige laut Anklage in der Nähe der etwas mehr als einen Kilometer entfernten Forstheide ab.
In Verdacht geriet der Deutsche erstmals, als er das Handy der 52-Jährigen am 12. Juli 2019 kurzzeitig aktivierte und darin eine auf ihn selbst registrierte SIM-Karte eingelegt war. Nach der Wiedereinreise nach Österreich infolge eines Deutschland-Aufenthalts wurde der Mann schließlich im Bereich der Abfahrt der Westautobahn (A1) in Haag (Bezirk Amstetten) festgenommen.
Beim Beschuldigten wurde das Handy der Oberösterreicherin gefunden. Das Mobiltelefon will der 40-Jährige von einem Unbekannten auf einem Parkplatz in Greinsfurth um 70 Euro gekauft haben.
Unabhängig davon findet die Verdachtslage laut Anklage „eine volle Bestätigung durch die Ergebnisse des molekulargenetischen Sachverständigengutachtens“. Neben den DNA-Spuren unter den Fingernägeln des Opfers wurden auch im Pkw der Frau mehrere sogenannte Mischprofile gesichert, bei denen der Angeklagte als Spurenverursacher festgestellt wurde.
Einem psychiatrischen Gutachten zufolge war der Deutsche zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig. Damit liegen die Voraussetzungen für eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nicht vor.
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