Teilnehmen kann grundsätzlich jeder – Privatpersonen, Unternehmen oder Gemeinden. Grundsätzlich reichen schon zwei Teilnehmer mit einer Erzeugungsanlage aus. Voraussetzung ist die Gründung eines eigenen Vereins, einer Genossenschaft oder Kapitalgesellschaft. Um Erzeugung und Verbrauch erfassen zu können, muss aber statt eines herkömmlichen Stromzählers bei jedem Teilnehmer ein „Smart Meter“ installiert werden.
Vorteil einer EEG ist gerade angesichts aktuell exorbitant steigender Strompreise eine gewisse finanzielle Unabhängigkeit. „Ein Teilnehmer kann sich ungefähr 50 bis 100 Euro pro Jahr ersparen“, sagt Stefan Zach, Sprecher des niederösterreichischen Energieversorgers EVN. Für Stromerzeuger ist noch mehr möglich. Als Geschäftsmodell eignen sich die Gemeinschaften aber nicht, denn sie dürfen laut Gesetz nicht gewinnorientiert arbeiten. Zach formuliert es so: „Es steht nicht der finanzielle Gewinn im Vordergrund, sondern der Klimaschutzgewinn.“
Die EVN hat mit dem Land NÖ zur Abwicklung die Tochtergesellschaft „Energie Zukunft Niederösterreich“ gegründet. 260 Gemeinden, Regionen und Organisationen haben dort bereits bezüglich der Gründung einer EEG angefragt. Rund 50 Gemeinschaften mit mehr als 700 Mitgliedern sind schon in Umsetzung, weiß Zach. Seine Empfehlung: „Das Erfolgsgeheimnis sind eine genaue Information im Vorfeld und das Festlegen von klaren Regeln, um einen reibungslosen Betrieb sicherzustellen.“ Denn die interne Verrechnung muss von den Teilnehmern der EEG untereinander erledigt werden.
Für die Einspeisung von Strom ins Netz erhalten Produzenten von der EVN 7 Cent pro Kilowattstunde. „In anderen Bundesländern ist es meistens weniger“, sagt Zach. Hinzu kommen Förderungen von Land und Bund. Für die EVN bringen EEG den Vorteil einer Entlastung der Stromnetze.
Aktuell wird in Mödling südlich von Wien eine Gemeinschaft gegründet. Man wolle als Stadtgemeinde autarker werden, aber auch Private und Unternehmen stärker in das Gesamtenergiesystem einbinden“, sagt Otto Rezac, Stadtrat für Energie und Klimaschutz (ÖVP). Informationen und Voranmeldungen laufen über das zuständige Referat im Rathaus.
Lokal und regional
Alle Teilnehmer an einer EEG müssen sich im Konzessionsgebiet eines Netzbetreibers befinden und im „Nahbereich“ zueinander liegen. Man unterscheidet zwischen
„lokalen“ Energiegemeinschaften (alle Teilnehmer sind im Einzugsbereich einer Trafostation) und „regionalen“ (alle Teilnehmer sind über dasselbe Umspannwerk miteinander verbunden – also über den Bereich einer einzelnen Trafostation hinaus).
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