Tochter und Enkelsohn eingesperrt und zum Putzen abkommandiert

Tochter und Enkelsohn eingesperrt und zum Putzen abkommandiert
80-Jährige musste sich am Landesgericht St. Pölten wegen Freiheitsentziehung verantworten: Freispruch aus Mangel an Beweisen.

Rabenmutter oder doch alles nur ein großes Missverständnis? Mit dieser Frage musste sich am Donnerstag eine Richterin am Landesgericht St. Pölten auseinandersetzen. Angeklagt war eine 80-Jährige aus dem Bezirk Lilienfeld, die ihre Tochter und Enkelsohn in ihrer Wohnung eingesperrt und zum Putzdienst abkommandiert haben soll. Die Anklage gegen die Pensionist lautete auf Freiheitsentziehung.

Unangemeldeter Besuch

Aufgeflogen war der Fall, als eine Betreuerin im September zu einem unangekündigten Besuch erschien. Die beiden Niederösterreicher brauchen deshalb Unterstützung, weil sie laut dem Staatsanwalt " zu einer selbstständigen Lebensführung nicht in der Lage sind". Weil die Betreuerin die beiden in ihrer Wohnung nicht antraf, ging sie zur 80-Jährigen. Vor der Tür stand ein Korb mit Holz, die beiden sollen in den Räumlichkeiten eingesperrt gewesen sein.

Dort, so heißt es in der Anklage, mussten sie putzen. "Als sie die Wohnung wieder verließen, konnte sie nicht einmal die Augen öffnen, weil es drinnen so dunkel war", berichtet die Erwachsenenvertreterin. Zwei Mal pro Woche soll die Pensionistin der Frau und dem Mann einen Reinigungsauftrag gegeben haben.

Tochter und Enkelsohn eingesperrt und zum Putzen abkommandiert

Die Verhandlung fand in St. Pölten statt

Urteil ist rechtskräftig

"Stimmt nicht", konterte die Angeklagte, die die Vorwürfe bestritt. Als die Tochter in den Zeugenstand gerufen wurde, wollte sie die Mutter aber nicht belasten und verweigerte die Aussage. Deshalb blieb der Richterin gar nichts anderes übrig, als einen Freispruch zu fällen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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