Zusätzlich zum Spionagevorwurf gibt es gegen Egisto Ott aber auch Ermittlungen wegen unrechtmäßiger Datenabfragen. Einer der mutmaßlichen Nutznießer solcher Abfragen stand nun am Mittwoch in Wiener Neustadt vor Gericht. Ein Privatdetektiv aus dem südlichen Niederösterreich soll seine Kontakte zu Ott genützt haben, um Informationen für seine Auftraggeber aus dem polizeiinternen Computersystem zu erhalten. "Missbrauch der Amtsgewalt als Bestimmungstäter" nennt dies der Staatsanwalt.
"Begeistert war ich nicht"
Allerdings habe er dabei wenig Erfolg gehabt, wie der Detektiv zu Protokoll gab. "Waren Sie zufrieden mit den Ergebnissen?", wollte die vorsitzende Richterin von ihm wissen. "Begeistert war ich nicht", lautete die Antwort. "Hat er Ihnen helfen können", hakte die Richterin nach. Da wurde der Angeklagte - selbst ehemaliger Polizist - deutlicher: "Nein. Der Herr Ott war mir von Anfang an nicht rasend sympathisch, es hat dann alles sehr lang gedauert und ich habe eigentlich keine Informationen bekommen."
Dass der damalige Chefinspektor polizeiinterne Quellen für die Informationsbeschaffung nutzen würde, habe er im Übrigen nicht gewusst, behauptete der Detektiv. "Ich dachte, er hat gute Kontakte ins Ausland und kann auf diesem Weg etwas über die Zielpersonen herausfinden." Konkret sei es in einem Fall um vier Männer gegangen, die einen Auftraggeber "um 30 Millionen Euro betrogen" hätten. Er habe Ott um Bestätigung für einen angeblichen Flug der Verdächtigen von Dubai nach London gebeten - vergebens.
"Schwer kriminelle Vergangenheit"
In einem weiteren Fall habe ein Auftraggeber Hintergründe zu einem potenziellen Geschäftspartner in Kroatien erwartet. Wie aus sichergestellten Chat-Protokollen hervorgeht, interessierte er sich dabei besonders für eine vermutete "schwer kriminelle Vergangenheit" des Kroaten. Trotzdem blieb der Detektiv bei seiner Verantwortung: "Ich wollte gar keine Abfragen aus dem Polizeicomputer. Ein Strafregisterauszug des Mannes hätte mir nichts gebracht."
Weil es letztendlich beim Versuch blieb, kam der bislang gerichtlich unbescholtene Mann mit einer Diversion davon: 4.000 Euro Geldbuße. Nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel angemeldet hat.
Interessanter Aspekt des Falles: Ein weiterer Anklagepunkt betraf die Beschaffung von Diensthandy-Protokollen eines Sektionschefs im Innenministerium. Diese hatte der Detektiv auf einem USB-Stick gespeichert. Gewusst, um wessen Daten es sich handle, habe er aber nicht, argumentierte sein Verteidiger.
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