Spionagefall Egisto Ott: Die erste Anklage ist da
Es war eine kurze Pressemitteilung, die am Donnerstag aufhorchen ließ: Die Staatsanwaltschaft Wien hat beim Landesgericht für Strafsachen Wien Strafantrag gegen den Ex-FPÖ-Politiker Hans-Jörg Jenewein und Egisto Ott wegen des Vergehens der Verletzung des Amtsgeheimnisses eingebracht.
Zur Erinnerung: Ott ist jener Mann, dem schwerste Spionagetätigkeiten gegen Österreich wohl im Auftrag Russlands vorgeworfen werden, dessen Name auch in der Causa Jan Marsalek auftaucht und der erst im Juni nach Monaten aus der U-Haft entlassen wurde.
Seit Donnerstag ist nun klar, was die Staatsanwaltschaft Ott vorwirft. Demnach soll er im November 2018 als damaliger Beamter des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) im Auftrag von Jenewein einen unbekannten Beamten beauftragt zu haben, Informationen zu Teilnehmern eines Treffens europäischer Nachrichten- und Geheimdienste zu beschaffen, wobei insbesondere mitgeteilt werden sollte, welche Mitarbeiter des ehemaligen BVT an dem Treffen teilgenommen haben.
Hans-Jörg Jenewein wird zudem neben dieser Bestimmungstäterschaft vorgeworfen, im Juni 2021 vertrauliche Unterlagen, die ihm aufgrund seiner Beschäftigung als Politiker und Mitarbeiter im Ibiza-U-Ausschuss zugänglich wurden, weitergegeben und im April 2021 sowie im Zeitraum 2018/2019 im Ibiza-U-Ausschuss beziehungsweise als Mitglied des BVT-Untersuchungsausschusses konsenslos Fotos von Auskunftspersonen angefertigt und an Dritte übermittelt zu haben.
Ott wird weiters zur Last gelegt, im Mai 2019 als Polizeibeamter Jenewein Namen von BVT-Mitarbeitern weitergegeben zu haben, wodurch die Aufrechterhaltung der öffentlichen nationalen Sicherheit und der Erfolg zukünftiger nachrichtendienstlicher Aktivitäten gefährdet sowie das Recht der BVT-Mitarbeiter auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten verletzt wurde. Darüber hinaus soll Ott im Juli 2019 einen Polizeibeamten aufgefordert haben, die Namen der rund um die Causa „Ibiza“ ermittelnden Beamten zu erheben.
Bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe
Den Angeklagten werden die Vergehen der Verletzung des Amtsgeheimnisses nach § 310 Abs 1 StGB - Jenewein als Bestimmungstäter in einem Fall, Ott als unmittelbarer Täter in mehreren Fällen - zur Last gelegt; die Strafdrohung hierfür beträgt bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe.
Hans-Jörg Jenewein hat zusätzlich das Vergehen der Datenverarbeitung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht nach § 63 DSG zu verantworten.
Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt in der äußerst umfangreichen Causa „Ott“ in mehreren Ermittlungssträngen. Die übrigen Ermittlungsverfahren werden parallel zur bevorstehenden Hauptverhandlung fortgesetzt.
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