Polizist finanzierte in NÖ seine Spielsucht mit Bußgeldern
50 Euro kostet es, wenn man mit dem Handy am Steuer von der Polizei erwischt wird. 134 Mal ahndete ein Polizist aus dem Bezirk Lilienfeld diesen Delikt zwischen Jänner 2020 und August 2022 mit einem Organstrafmandat. Die eingehobene Geldbuße führte er aber nicht ordnungsgemäß ab, sondern ließ die Scheine in seine eigene Tasche wandern. Der KURIER hatte berichtet:
Als nicht nur die Abrechnung der Polizeiinspektion Lilienfeld Lücken aufwies, sondern auch Organmandat-Blöcke fehlten, flog die Tat schließlich auf. Im Sommer 2022 wurde der 27-Jährige suspendiert, insgesamt dürfte ein Schaden von 5.500 Euro entstanden sein.
Mit diesem Bußgeld versuchte der Unbescholtene seine "triste finanzielle Lage" aufzubessern, wie die Staatsanwältin am Donnerstag vor dem Landesgericht St. Pölten schilderte. Denn seit 2019 schloss der Polizist immer häufiger Sportwetten ab, nahm schließlich sogar einen Kredit auf, um seine Sucht zu finanzieren.
Geld zurückgegeben
"Mein Mandant hatte durchaus kriminelle Energie in sich, aber auch Verzweiflung", erklärte der Verteidiger die Hintergründe. "Er setzte für 50 Euro sein Leben und seine Karriere aufs Spiel." Die Folgen seien ihm in dieser ausweglosen Situation, in der er sogar 210 Euro aus der Gemeinschaftskasse der Polizeiinspektion entwendete, gleichgültig gewesen: "Irgendwann wurde der finanzielle Druck zu groß und ich habe mich hinreißen lassen, zwei Mal in die Kassa zu greifen."
"Es tut mir wahnsinnig leid", zeigte sich der 27-Jährige vor dem Landesgericht St. Pölten geständig. Seinen Worten ließ er auch Taten folgen: Noch vor Gericht händigte er dem Privatbeteiligten des Landes NÖs die entstandene Schadenssumme aus. Auch das Geld seiner Kollegen bezahlte er zurück.
Für den Schöffensenat reichte diese reumütige Verantwortung aber dennoch nicht für eine diversionelle Einigung. "Dafür waren es zu viele Angriffe und ein zu langer Tatzeitraum", erklärte die Richterin das Urteil.
Wegen Amtsmissbrauchs und Diebstahls setzte es eine Freiheitsstrafe von neun Monaten, die aber nach einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wird. Beide Parteien verzichteten auf Rechtsmittel, wodurch das Urteil rechtskräftig ist.
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