Mann stach vor Krankenhaus in NÖ auf Ex-Frau ein: 13 Jahre Haft
30 Meter. So groß war der Abstand, den ein 44-jähriger Georgier zu seiner Ex-Frau einhalten musste. Die Behörden hatten eine entsprechende Weisung ausgesprochen, nachdem der Mann die 41-Jährige bereits einmal brutal in den Unterleib getreten und sie ein anderes Mal mit dem Tode bedroht hatte.
Er ließ sich trotzdem nicht von einer weiteren Tat abhalten.
Eingangstür blockiert
Am 25. Juni 2022 soll der ehemalige Manager gegen diese Auflage verstoßen haben. Und noch viel mehr, denn es fehlten nur ein paar Zentimeter und die 41-Jährige wäre vor dem Landesklinikum Melk möglicherweise verblutet.
Der Georgier, so steht es in der Anklage, habe seine Ex-Frau an diesem Tag zur Rede stellen wollen. „Ich wollte sie wegen unserer gemeinsamen Tochter ansprechen, aber sie hörte mir nicht zu“, erzählt der Angeklagte, dem am Montag am Landesgericht St. Pölten der Prozess gemacht wurde.
Kurz vor dem Eingang zum Krankenhaus bekam er die Georgierin zu fassen, blockierte die Türe mit einem Bein, damit sie nicht flüchten konnte.
Was danach passierte, da gehen die Meinungen zwischen Staatsanwalt und Verteidigung auseinander. Für die Anklage steht fest, dass der 41-Jährige mit einem Klappmesser zustach. Das Opfer wurde am Kopf und im Halsbereich verletzt.
„Ein Schnitt hat die Halsschlagader nur knapp verfehlt“, berichtet der Staatsanwalt und spricht von einem Mordversuch.
Der Angeklagte bestreitet dies. „Ich wollte ihr nur Angst einjagen“, beteuerte er bei der Befragung durch den Richter. Außerdem habe er das Messer nur „zufällig“ bei sich gehabt. Und weiter: Er habe seine Ex-Frau zwar gepackt, durch „Drehbewegungen des Kopfes“ habe sie sich an der Klinge selbst verletzt.
Trauma
Das Opfer, das seit dem brutalen Angriff unter einer posttraumatischen Belastungsstörung leidet, weist diese Version im Zeugenstand zurück. Auch die Aufzeichnungen der Überwachungskameras beim Krankenhaus, die bei dem Prozess gezeigt werden, sprechen eine andere Sprache.
Urteil
Die Geschworenen folgten schließlich den Ausführungen der Staatsanwaltschaft. Das Urteil: 13 Jahre Haft, nicht rechtskräftig. Außerdem muss der Georgier seiner Ex-Frau Schmerzengeld zahlen.
Die Verteidigung meldete umgehend Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an.
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