Gefälschte PCR-Testzertifikate: 23-Jährige erhielt Geldstrafe

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Weil sie mit einem Bildbearbeitungsprogramm etwa 40 Zertifikate fälschte, muss eine Niederösterreicherin 800 Euro zahlen.

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Die Fälschungen von Corona-PCR-Testzertifikaten einer 23-Jährigen waren schnell gemacht. Sie überschrieb mittels Bildbearbeitungsprogramm auf einem Screenshot eines Originalzertifikats Name, Geburtsdatum und Datum der Probeentnahme.

Zumindest 40 gefälschte negative Nachweise sollen so zwischen 9. Juni und 16. Oktober 2021 entstanden sein. Für sich selbst hatte die Frau aus dem Bezirk Tulln laut eigenen Angaben rund zehn Nachweise gefälscht und bei wenigen Lokalbesuchen vorgewiesen. Daraufhin kamen auch Freunde und Bekannte auf die Arbeitssuchende zu.

Kein Geld dafür

"Ich wollte nicht Nein sagen", erklärte die 23-Jährige am Mittwoch als Angeklagte vor dem Landesgericht St. Pölten. Bei einer Polizeikontrolle im Oktober des Vorjahres flog die 23-Jährige dann auf, auf ihrem Handy wurden mehrere Screenshots von gefälschten Zertifikaten sichergestellt. 

Ob Abnehmer der Zertifikate Corona-positiv waren, darüber habe sie sich keine Gedanken gemacht. Teilweise kannte sie die Personen nicht, für die sie die Zertifikate fälschte. "Ich habe zu diesem Zeitpunkt überhaupt nicht geglaubt, dass es Corona gibt. Geglaubt habe ich erst daran, als ich es selbst gehabt habe", erklärte die 23-Jährige im Zeugenstand.

Manche ihrer "Abnehmer" seien ihr per WhatsApp geschickt worden, berichtete die junge Frau, die nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten war. Geld habe sie dafür nicht erhalten, sagte die arbeitssuchende Niederösterreicherin auf die Frage der Richterin: "Nein, ich habe gar nichts bekommen." Personen, die gefälschte Nachweise erhalten hatten, erkrankten laut Gericht in dem Testzeitraum nicht an dem Virus.

Oft gar nicht verwendet

Eine ungeimpfte junge Zeugin hatte ihren Angaben zufolge drei bis vier Mal einen von der Angeklagten gefälschten Test verwendet, als sie mit dieser unterwegs war. Eine 21-Jährige gab an, dass ihr Nachweis abgelaufen gewesen sei und sie daher "spontan" eine Fälschung machen habe lassen.

Ein 22-Jähriger erzählte, er habe vergangenen Oktober mit Freunden ein Lokal besuchen wollen, das auch von Geimpften negative Tests verlangte. Die von der Angeklagten daraufhin zugeschickten gefälschten Tests verwendeten sie aber nicht: "Das war uns zu heiß", meinte ein junger Mann. Ein anderer Zeuge erzählte übereinstimmend: "Uns ist das ein bisschen zu steil geworden, weil es ja doch eine Straftat ist." Schließlich habe man die Screenshots gelöscht und sei in ein anderes Lokal gefahren, wo Geimpfte keinen zusätzlichen Testnachweis brauchten.

Datenfälschung

Sie habe "nicht nachgedacht, was auf mich zukommen wird, wenn ich das mache", bekannte sich die Angeklagte schuldig gegenüber den Vorwürfen. Die 23-Jährige wurde daraufhin wegen Datenfälschung zu einer Geldstrafe 800 Euro verurteilt. Bei Nichteinbringung wurde eine Ersatzfreiheitsstrafe von 100 Tagen festgelegt.

Der Anklagevorwurf der vorsätzlichen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten wurde hingegen fallen gelassen. Die Einzelrichterin führte in der Urteilsbegründung aus, dass es sich laut Judikatur bei vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten um ein "abstraktes Gefährdungsdelikt" handle, die Tat aber konkret eine Infektionsgefahr darstellen müsse. Weder die Angeklagte noch Abnehmer seien nachweislich zum Tatzeitpunkt an Corona erkrankt gewesen. Deshalb sei im Zweifel ein Freispruch erfolgt.

Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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