Schülerin fälschte PCR-Test für Disco: Geldstrafe

Coronavirus test station in Berlin
Die 17-Jährige muss sich wegen Urkundenfälschung vor Gericht verantworten.

Ein 17-jähriges Mädchen, das sich im September des Vorjahrs mit einem gefälschten PCR-Test in eine bei der Jugend angesagten Disco schummeln wollte, ist im Wiener Landesgericht für Strafsachen wegen Urkundenfälschung verurteilt worden. Die Schülerin bekam eine unbedingte Geldstrafe von 320 Euro (80 Tagessätze zu je vier Euro) aufgebrummt. Die Übeltäterin nahm die Strafe an. Da sie aber anwaltlich nicht vertreten war, ist das Urteil formell nicht rechtskräftig.

Alten Test manipuliert

Die Jugendliche war mit Freunden verabredet. Anstatt sich einen erforderlichen PCR-Test zu besorgen, nahm sie einen alten, längst abgelaufenen Test und manipulierte diesen auf ihrem Computer mit einem Software-Programm. Im Lokal wies sie dann den verfälschten Test vor – und flog auf, da der QR-Code gescannt und der Schwindel entdeckt wurde.
Die Staatsanwältin gab sich in der Verhandlung betont streng. Die Vorgangsweise der Angeklagten sei „unverantwortlich“. Die 17-Jährige hielt fest, sie habe zum Tatzeitpunkt bereits eine Corona-Infektion hinter sich gehabt – allerdings lag diese sieben Monate zurück. In ihrer Schule habe sie sich regelmäßig Antigen-Tests unterzogen, sie sei beim Lokalbesuch „negativ“ gewesen.

Auf die Frage, weshalb sie unbedingt in das Lokal wollte, erwiderte die Schülerin: „Es hat keinen besonderen Grund gegeben. Ich hätte auch daheim bleiben können.“ Die Staatsanwältin war mit dem Urteil einverstanden. Die 17-Jährige hat drei Tage Zeit, um über ein allfälliges Rechtsmittel nachzudenken.

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