„Ein beachtlicher Wert bei rund 10.000 Wahlberechtigten“, sagt Grünen-Sprecher Gerhard Wannenmacher. „Ziel des Antrags ist ein erweiterter Schutz von Bäumen – auch unter Einbeziehung privater Gärten. Hier gibt es für die Stadt momentan keine rechtliche Möglichkeit.“ Die Initiative wird nun im Gemeinderat behandelt.
„Es braucht eine Änderung der Haltung zu Bäumen. Aber nicht auf der Weltklimakonferenz, sondern im Kleinen“, betont Bauer-Rupprecht. „Ich lebe nicht am Mond, ich weiß, dass in einer Stadt gebaut wird. Aber der Charakter der Gartenstadt Mödling schwindet. Es muss die rechtliche Möglichkeit geschaffen werden, mit Bauerwerbern zumindest zuerst über Alternativen für Baumfällungen sprechen zu können.“ Sie hat die Unterschriften an Bürgermeister Hans Stefan Hintner (ÖVP) übergeben.
Doch der macht kein Hehl daraus, Baumschutzverordnungen für Privatgrundstücke abzulehnen. „Das Wiener Modell kommt für mich nicht infrage“, sagt er. Auf öffentlichen Flächen seien Bäume in Mödling geschützt, man wolle den Wert privater Grundstücke aber nicht durch derlei Eingriffe mindern. Dieses Argument will Wannenmacher allerdings nicht gelten lassen: „Die Bauordnung greift durch viele Vorschriften in Privateigentum ein, weil man dadurch gesamtgesellschaftliche Anliegen schützen will. Bäume sind aber ebenso ein gesamtgesellschaftliches Anliegen.“
Hintner schränkt ein: „Mir geht es darum, dass jemand zum Beispiel nicht durch einen Baum daran gehindert wird, auf seinem Grundstück ein Haus für seine Kinder zu errichten. Wenn es aber ein Instrument gäbe, willkürliches Fällen zu verhindern, wäre ich dafür zu haben. Aus Jux und Tollerei soll kein Baum umgeschnitten werden.“ Derartige Unterscheidungen rechtlich verbindlich zu formulieren, sei bisher jedoch nicht gelungen.
Aktuell wird in Mödling die Rodung von Altbaumbestand wegen eines Bauprojekts im Zentrum befürchtet. „Bäume sind aber für ein funktionierendes Mikroklima in der Stadt unerlässlich“, so Wannenmacher. Auch die weitere Versiegelung von nicht bebauten Flächen will Bauer-Rupprecht durch ihre Initiative verhindern. Und sie klagt: „50 Prozent Verbauung heißt in Mödling in der Praxis oft, dass das gesamte Grundstück ausgebaggert und eine Tiefgarage errichtet wird. Darauf kommt dann auf 50 Prozent der Fläche ein Rollrasen.“
Vorbild Wien
In Wien gibt seit 1974 ein Baumschutzgesetz klare Regeln vor. Und zwar für alle Bäume, auch private, ab einem Stammumfang von 40 Zentimetern – gemessen in einem Meter Höhe. Für jede Fällung muss um Bewilligung beim jeweiligen Bezirksamt angesucht werden. Das Baumschutzreferat beurteilt den Zustand des Delinquenten aus gärtnerischer Sicht; sollte sein Schicksal schließlich besiegelt sein, sind Ersatzleistungen vorgeschrieben: Neupflanzungen und/oder finanzielle Abgeltungen. Ähnliche Gesetze gelten sonst nur in Graz und Salzburg – hier jeweils in festgelegten Baumschutzzonen.
Bäume: Rechte und Pflichten
- Äste oder Wurzeln von Bäumen, die über Grundstücksgrenzen wachsen, müssen laut Gesetz nicht vom Eigentümer geschnitten werden. Schneiden darf sie derjenige, auf dessen Grundstück sie ragen, jedoch grundsätzlich auf eigene Kosten. Ausnahme: Bei drohender Gefahr trägt der Baumeigentümer die Hälfte der Kosten. Die Entfernung muss fachgerecht erfolgen
- Obst auf über die Grundstücksgrenze ragenden Ästen darf gepflückt werden
- Schattenwurf von Bäumen auf dem Nachbargrundstück ist zu dulden
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