Rennradfahrer getötet: Junger Autolenker verurteilt

Unfallstelle in der Gemeinde Blindenmarkt
Bei Dunkelheit und Regen Radsportler übersehen und weitergefahren. 27-Jähriger kriegt vier Monate Haft bedingt auf drei Jahre.

Zu vier Monaten Haft bedingt auf drei Jahre und 3.220 Euro Strafe unbedingt wurde am Landesgericht St. Pölten ein 27-jähriger Autolenker wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Er hatte im Mai des Vorjahres bei der nächtlichen Heimfahrt von der Arbeit in der Gemeinde Blindenmarkt im Bezirk Melk einen 34-jährigen Rennradfahrer übersehen. Martin M. aus dem Bezirk Steyr-Land (OÖ) wurde durch den Crash in den Straßengraben geschleudert, wo er verblutete.

Der Prozess gegen den geständigen Autolenker war im Oktober des Vorjahres vertag worden. Am 9. Mai 2019 befand sich der damals 26-Jährige aus dem Bezirk Melk mit seinem Auto auf dem Heimweg, als er auf der B1 bei Atzelsdorf im Gemeindegebiet von Blindenmarkt im Bezirk Melk gegen 22 Uhr den Radfahrer von hinten erfasste. Der Aufprall war so heftig, dass es dem Freizeitsportler den Unterschenkel abriss. Michael M. verblutete im Straßengraben. Ein Landwirt in der nebenliegenden Atzelsdorferstraße entdeckte am nächsten Morgen zuerst das Bein und dann 80 Meter entfernt den toten Sportler mit dem Fahrrad.

Rennradfahrer getötet: Junger Autolenker verurteilt

Am nächsten Morgen wurden das Unfallopfer und Spuren des Crashes gefunden

Fahndung

Der Unfalllenker war nicht stehen geblieben, sondern fuhr heim.„Ich habe nur einen Tuscher gehört. Da dachte ich, dass ich ein Reh erwischt habe“, erklärt der junge Pkw-Lenker am ersten Prozesstag im Oktober des Vorjahres. Den abgerissenen Seitenspiegel an seinem Audi habe er nicht bemerkt. Erst am nächsten Tag, als Medien über den tödlichen Unfall und der Fahndung nach dem Fahrerflüchtigen berichteten, fuhr er zur Polizei. Er gab zu, dass er bei Dunkelheit und regennasser Fahrbahn zu schnell unterwegs war. Zudem sei er an diesem Abend schon sehr müde gewesen, da er früh zu arbeiten begonnen hatte.

Um einen Lokalaugenschein an der ohnehin unfallträchtigen Unfallstelle durchzuführen war das Verfahren im Vorjahr vertagt worden. Zudem hatte ein Gutachter nicht einwandfrei bestätigen können, ob am Rennrad des getöteten Mannes das hintere Warnblinklicht geleuchtet hatte oder nicht.

Der Beklagte nahm das Urteil an. STA gab keine Erklärung ab.

Kommentare