Radarkasten gesprengt: Drei Monate bedingt für junge Männer

Radarkasten gesprengt: Drei Monate bedingt für junge Männer
Die jungen Erwachsenen aus NÖ und Wien mussten sich wegen schwerer Sachbeschädigung verantworten.

Als am 1. September 2019 ein Radarkasten in der Gemeinde Hinterbrühl, Bezirk Mödling, gesprengt wurde, kam die Polizei rasch auf die Spur der mutmaßlichen Täter. Ein 22-jähriger Wiener und eine 19-Jährige aus dem Bezirk Mödling gaben die Beschädigung zu.

Beteiligt gewesen sein soll zudem ein 22-Jähriger aus dem Bezirk Mödling. Heute, Dienstag, musste sich das Trio in Wiener Neustadt wegen schwerer Sachbeschädigung vor Gericht verantworten. Die jungen Männer wurden zu drei Monaten bedingt auf drei Jahre verurteilt, die 19-Jährige kam mit einer Diversion davon.

Am Sonntag, 1. September, gab es gegen 21.15 Uhr einen lauten Knall. Ein Radarkasten im Ortsgebiet war detoniert. Kurz darauf machte ein Zeuge die Polizei auf zwei Autos aufmerksam. Eines dieser Fahrzeuge wurde daraufhin noch im Nahbereich des Vorfalls angehalten.

Mit der Ausforschung der jungen Verdächtigen konnten laut Staatsanwaltschaft drei weitere Sachbeschädigungen geklärt werden. Denn die Drei sollen auch im Jänner 2019 eine Telefonzelle im Bezirk, im Winter 2018/19 einen Mistkübel bei der SCS in Vösendorf sowie einen Einkaufswagen mit Feuerwerkskörpern gesprengt haben.

Im Fall der Telefonzellen-Sprengung warf die Staatsanwaltschaft der 19-Jährigen vor, zur Tat beigetragen zu haben, indem sie die beiden anderen Verdächtigen unterstützt und die Tat selbst gefilmt habe.

"Es ist eine Dummheit gewesen"

Vor Gericht gaben sich die jungen Leute reumütig. "Es ist eine Dummheit gewesen, das hat er jetzt eingesehen", sagt Andreas Rest, der Anwalt des Erstangeklagten. Nach kurzer Verhandlung wurde das Urteil bekannt gegeben: Drei Monate bedingt auf drei Jahre für die beiden 22-Jährigen für die Sprengung des Radarkasten und der Telefonzelle.

Für die Sachbeschädigungen an dem Mülleimer und dem Einkaufswagen wurden sie freigesprochen. Die 19-jährige Bekannte kam bei der Sprengung der Telefonzelle mit der Diversion davon. Sie hatte die Tat gefilmt. Als die Männer den Radarkasten sprengten, war sie laut Urteil nicht dabei.

Radarkasten gesprengt: Drei Monate bedingt für junge Männer

Vor Gericht wurde ein Schaden von 50.000 Euro geltend gemacht, 50 Prozent wurden anerkannt. Die Männer wollen diesen bezahlen.

"Es ist ein sehr gutes Urteil, ein Schuss vor den Bug", sagt Rest. Die Verurteilung scheine auch nicht im Strafregisterauszug auf. Dabei hatten sein Mandant und der Zweitangeklagte Glück. Sie hatten zwei Wochen zuvor schon einmal eine Diversion erhalten, weil sie einen anderen Radarkasten gesprengt hatten.

Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nichts rechtskräftig.

Kommentare